Fans und Autoschmuck
ADAC: Verkehrstauglichkeit muss erhalten bleiben - Spiegelsocken sind verboten
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13.06.2024 / REGION - Am 14. Juni startet die Fußball Europameisterschaft 2024. Fünf Spiele der EM finden im Waldstadion in Frankfurt statt. Verständlich, dass die Euphorie an diesen Tagen besonders groß ist. Viele Fußballfans dekorieren ihre Autos wieder in den Landesfarben ihrer Nationalmannschaft.
Nach einem Sieg geht es im Autokorso durch die Innenstadt. Der ADAC Hessen-Thüringen erklärt, welche Regeln beim Dekorieren des Fahrzeugs und anschließender Jubelfahrt beachtet werden müssen.
Autoschmuck: Das ist erlaubt
Fanartikel, wie kleine Fahnen, "Spiegelsocken" oder ähnliches sind während Sportveranstaltungen besonders beliebt, um die Unterstützung für das eigene Team zum Ausdruck zu bringen. Wer sein Auto entsprechend schmückt, muss jedoch darauf achten, dass dessen Verkehrstauglichkeit erhalten bleibt "So lange mit der Dekoration weder die eigene Sicht noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, dürfen Fanartikel am Fahrzeug montiert werden", erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. "Autoschmuck sollten jedoch mit Bedacht verwendet werden. Geht etwas an anderen Fahrzeugen zu Bruch, haftet der Fahrer grundsätzlich für die entstandenen Schäden."Gemeinsam feiern
Autokorsos sind streng genommen nicht erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch vermehrtes Hupen geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.Für Teilnehmer von Autokorsos gelten jedoch nach wie vor die gängigen Straßenverkehrsregeln. Dazu gehört es den Gurt anzulegen, Tempobeschränkungen und Vorfahrtsregeln einzuhalten sowie nüchtern zu fahren. Gegenstände, wie große Fahnen an Stangen, aus dem Autofenster zu halten oder sich aus dem Fahrzeug heraus zu lehnen, ist ebenfalls verboten.
Finger weg vom Smartphone: Selbst bei Schrittgeschwindigkeit darf mit dem Handy weder telefoniert, fotografiert oder gefilmt noch gepostet werden. Aufnahmen während der Fahrt sind untersagt und können ein Bußgeld nach sich ziehen. (pm) +++
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