Fans und Autoschmuck

ADAC: Verkehrstauglichkeit muss erhalten bleiben - Spiegelsocken sind verboten

Nicht jeder Fanartikel zur Fußball-EM ist auch für das Auto geeignet.
Foto: ADAC / Adobe Stock

13.06.2024 / REGION - Am 14. Juni startet die Fußball Europameisterschaft 2024. Fünf Spiele der EM finden im Waldstadion in Frankfurt statt. Verständlich, dass die Euphorie an diesen Tagen besonders groß ist. Viele Fußballfans dekorieren ihre Autos wieder in den Landesfarben ihrer Nationalmannschaft.



Nach einem Sieg geht es im Autokorso durch die Innenstadt. Der ADAC Hessen-Thüringen erklärt, welche Regeln beim Dekorieren des Fahrzeugs und anschließender Jubelfahrt beachtet werden müssen.

Autoschmuck: Das ist erlaubt

Fanartikel, wie kleine Fahnen, "Spiegelsocken" oder ähnliches sind während Sportveranstaltungen besonders beliebt, um die Unterstützung für das eigene Team zum Ausdruck zu bringen. Wer sein Auto entsprechend schmückt, muss jedoch darauf achten, dass dessen Verkehrstauglichkeit erhalten bleibt "So lange mit der Dekoration weder die eigene Sicht noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, dürfen Fanartikel am Fahrzeug montiert werden", erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. "Autoschmuck sollten jedoch mit Bedacht verwendet werden. Geht etwas an anderen Fahrzeugen zu Bruch, haftet der Fahrer grundsätzlich für die entstandenen Schäden."

Auf die sogenannten "Spiegelsocken" müssen viele Autofahrer inzwischen ganz verzichten. Moderne Autos haben die Blinker häufig im Seitenspiegel integriert und diese würden von den "Spiegelsocken" verdeckt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt und die Fanartikel sicher befestigt, sind Aufkleber, kleine Wimpel und Fahnen kein Problem. Die Frontscheibe und die vorderen Seitenfenster sind für die Dekoration aber Tabu. Aufkleber auf dem Auto dürfen Scheinwerfer, Blinker und Bremsleuchten nicht überdecken. Für kleine Länderfahnen an den Seitenfenstern gilt: die Fahnen sollten nur an den hinteren Seitenscheiben befestigt werden, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen die Fähnchen abmontiert werden, da diese sich bei hohem Tempo lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden könnten, denn: alles, was flattert, kann auch reißen.

Wird das Auto länger nicht bewegt ist es ratsam, die Fähnchen zu entfernen, denn die in den Seitenfenstern eingeklemmten Halterungen machen es Autodieben leicht, Fahrzeuge zu knacken. In diesem Fall muss man damit rechnen, dass sich die Kfz-Versicherung weigert, für den Einbruchschaden aufzukommen.

Gemeinsam feiern

Autokorsos sind streng genommen nicht erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch vermehrtes Hupen geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Für Teilnehmer von Autokorsos gelten jedoch nach wie vor die gängigen Straßenverkehrsregeln. Dazu gehört es den Gurt anzulegen, Tempobeschränkungen und Vorfahrtsregeln einzuhalten sowie nüchtern zu fahren. Gegenstände, wie große Fahnen an Stangen, aus dem Autofenster zu halten oder sich aus dem Fahrzeug heraus zu lehnen, ist ebenfalls verboten.

Finger weg vom Smartphone: Selbst bei Schrittgeschwindigkeit darf mit dem Handy weder telefoniert, fotografiert oder gefilmt noch gepostet werden. Aufnahmen während der Fahrt sind untersagt und können ein Bußgeld nach sich ziehen. (pm) +++


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