Seltenes Dienstjubiläum

Hermann-Josef Walk aus Marbach ist 50 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig

Hermann-Josef Walk arbeitet ein halbes Jahrhundert im Öffentlichen Dienst.
Foto: Privat

09.06.2024 / FULDA - Ein seltenes Jubiläum konnte jüngst Hermann-Josef Walk aus Marbach feiern: Das 50-jährige Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst.



Hermann-Josef Walk trat am 01.04.1974 in die Dienste des bischöflichen Generalvikariats Fulda, wo er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2011 in der Bauabteilung tätig war. Parallel war er bereits seit 1985 als Schöffe im Ortsgericht Petersberg II tätig, das für Marbach, Steinau und Steinhaus zuständig ist. Dieses Amt bekleidet er bis heute, so dass er nun am 1. April 2024 eine Dienstzeit von 50 Jahren im öffentlichen Dienst vollendet hat. Der Direktor des Amtsgerichts Fulda, Udo Lautenbach, überreichte ihm nun die Glückwunschurkunde des Hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU), in dem dieser dem Jubilar Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste ausspricht.

880 Ortsgerichte in Hessen

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 880 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Behörden und Gerichte.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: Die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. (pm) +++

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