Transparenz hergestellt
Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
Symbolbild: Pixabay
06.06.2024 / REGION - Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Ein Ziel dabei ist die Aufkommensneutralität für die Kommunen. Heißt: Eine Kommune soll 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz.
Das Land gibt Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen nicht bindend. 344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Land kann nur Empfehlung abgeben - Kommunen entscheiden
Weiter heißt es vom hessischen Finanzminister: "Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen."Bund der Steuerzahler begrüßt das Vorgehen des Landes
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt indes die Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuerreform, die ab 2025 greifen soll. Durch die Berechnung und frühzeitige Bekanntmachung durch das Hessische Finanzministerium werde für die Bürgerinnen und Bürger die erforderliche Transparenz hergestellt. So könnten alle verfolgen, ob die eigene Stadt oder Gemeinde die Umstellung für eine versteckte Steuererhöhung nutzt.In diesem Zusammenhang erinnert Jochen Kilp, Vorstandsmitglied beim BdSt Hessen, an die Versprechen der politisch Verantwortlichen: "Die Grundsteuerreform sollte nicht zu Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger führen. Vielmehr wurde eine aufkommensneutrale Umstellung angekündigt. Natürlich wird die Neuberechnung dazu führen, dass einzelne mehr und andere weniger zahlen müssen als bisher. Aber unter dem Strich sollte eine Stadt oder Gemeinde nicht mehr aus der Grundsteuer einnehmen als bisher. Auf diese Zusage haben sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen, nicht zuletzt belegt die hohe Abgabequote bei den Grundsteuererklärungen ein hohes Maß an Vertrauen in den Staat". Daher sei es nun folgerichtig, dass die Kommunen die aufkommensneutralen Hebesätze auch anwendeten und auf Erhöhungen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger verzichten.
Kommunen sollten Belastungen nicht nur an Bürger weitergeben
"Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen", so Kilp weiter. Nach den Ergebnissen seiner jährlichen Kommunalfinanzanalyse registrierte der BdSt Hessen 2024 aber bereits zahlreiche Steigerungen bei den Hebesätzen der Grundsteuer A und B. "Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere 'Absprungbasis' für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt", erklärt Kilp.Nun seien alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, wachsam zu sein und genau zu verfolgen, ob ihre Kommune die berechneten aufkommensneutralen Hebesätze auch anwendet. Gegebenenfalls sollten sie gemeinsam mit anderen aktiv auf die Kommunalpolitik zugehen und eine aufkommensneutrale Umstellung fordern, damit die Verantwortlichen sehen, dass sie unter Beobachtung der Bevölkerung stehen und heimliche Steuererhöhungen unmöglich sind. (pm/red)+++
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