Heftige Debatte

Bundesärztetag will Streichung der Homöopathie aus Gebührenordnung

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei der Eröffnungsveranstaltung des 128. Deutschen Ärztetages. Zur Hauptversammlung der Bundesärztekammer, dem «Parlament der Ärzteschaft», entsenden die 17 deutschen Ärztekammern Abgeordnete.
Foto: picture alliance/dpa | Lando Hass

28.05.2024 / REGION - Es war eine lange und heftig geführte Debatte, die am 128. Deutschen Ärztetag in Mainz stattgefunden hat. Schließlich wurde von den delegierten Ärztinnen und Ärzten mit knapper Mehrheit ein richtungsweisender Antrag beschlossen: Der Deutsche Ärztetag 2024 spricht sich erstmalig für eine Streichung der Homöopathie aus der Gebührenordnung der Ärzte aus.



116 Delegierte votierten für die Streichung, 97 waren dagegen. Somit wird der Gesetzgeber von der Hauptversammlung der Bundesärztekammer aufgefordert "dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann, noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet."

Der Deutsche Ärztetag findet seit 1873 nahezu jedes Jahr in einer anderen deutschen Stadt statt. Auf dem Ärztetag werden von Delegierten Beschlüsse gefasst und verabschiedet, die die Berufsausübung und die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland regeln sollen und Positionen der Ärzteschaft zu gesundheitspolitischen Fragen veröffentlichen.

Homöopathische Präparate nicht mehr als Medikamente einstufen

Der diesjährige 128. Deutsche Ärztetag findet in der Rheingoldhalle in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz statt. Der Antragsteller Dr. Marc Hanefeld aus Niedersachsen, selbst als niedergelassener Allgemeinmediziner tätig, stellte den Antrag. Seiner Argumentation entsprechend sei es die Pflicht von Ärztinnen und Ärzten der aktuellen Wissenschaft entsprechend nur diejenigen Therapien anzubieten, für die eine naturwissenschaftliche Evidenz vorliege. Der Beschluss betont schließlich, dass Homöopathie keine rationale Medizin mit dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sei. Des Weiteren wird gefordert, homöopathische Präparate nicht mehr als Medikamente einzustufen und somit von der Apothekenpflicht zu befreien.

Gegner des Beschlusses wollen das Feld der Homöopathie nicht den Heilpraktikern alleine überlassen und sehen die autonome Wahlmöglichkeit von Therapien seitens Ihrer Patienten bedroht. Zudem befürchten sie ein Quasi-Berufsverbot für Ärzte, die hauptsächlich Homöopathie anbieten. Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus. Bei der Homöopathie handelt es sich um eine pseudomedizinische Methode. Ihr Nutzen konnte in keiner Studie nachgewiesen werden. Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus.

Die Delegierten des Ärztetages sehen mit der Empfehlung zur Streichung der Homöopathie, als Kassenleistung eine Möglichkeit Aufklärungsarbeit zu leisten, da es noch immer Menschen gibt, die darin eine echte Alternative zu konventionellen Therapien sehen und die Gesetzgebung nach einem Vorpreschen des Bundesgesundheitsministers zuletzt mit einer Streichung zögerte. (ab) +++

Bundesärztetag will Streichung der Homöopathie aus Gebührenordnung\r\n
Symbolbild: Pixabay

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