Zwischen Drogen, Angst und Gewalt

38-Jähriger verurteilt: Körperverletzung mit Messer und Schreckschusswaffe

Ein 38-Jähriger ist am 24. Mai, wegen Körperverletzung und Nötigung im März 2023 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Fotos: Henrik Schmitt

26.05.2024 / FULDA - Ein 38-Jähriger ist am Freitagmorgen, 24. Mai, wegen Körperverletzung und Nötigung im März 2023 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ins Gefängnis kommt er möglicherweise trotzdem nicht. Das Verfahren gegen seinen Mit-Angeklagten, der erst kürzlich im aufsehenerregenden Aschenberg-Prozess wegen Totschlags verurteilt worden war, wurde eingestellt.



Die Berufungs-Verhandlung vor dem Landgericht gab insbesondere darüber Aufschluss, wie harte Drogen das eigene Leben zerstören können und welche Straftaten Menschen begehen können, um ihre Sucht zu finanzieren.

Die zwei Männer, heute beide 38-Jahre alt, standen vor knapp einem Jahr schon mal vor Gericht und wurden verurteilt: der Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung, der später im Aschenberg-Prozess Verurteilte zu zwölf Monaten ohne Bewährung. Sie sollen einen Bekannten in dessen Wohnung geschlagen und verletzt sowie mit dem Tode bedroht haben. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft legten jedoch Berufung ein.

Haupttäter gestand umfassend

Nun wurde das Ganze erneut aufgerollt. Der Haupttäter gestand diesmal umfassend. Im März 2023 hatte er demnach gemeinsam mit dem Mit-Angeklagten einen weiteren Kumpel in dessen Wohnung in der Innenstadt aufgesucht. Es kam zur Rangelei. Das Motiv blieb nebulös: Möglicherweise hatte sich der Hauptangeklagte von ihm Heroin erhofft. Er stieß das Opfer mehrmals, das erst über ein Schuhregal fiel, dann gegen einen Tisch krachte. Der 44-Jährige versuchte, sich zu wehren. Zwar hielt ihn der Mittäter zunächst fest, es gelang ihm aber, eine Gaspistole zu greifen – und mehrmals zu schießen. Geladen war sie mit Platzpatronen, sichtbar verletzt wurde niemand. Die zwei Eindringlinge liefen weg, nachdem ein weiterer Zeuge, der sich in der Wohnung aufhielt, die Polizei gerufen hatte. Der gelang es später, die beiden Flüchtigen im Stadtgebiet festzunehmen. Zuvor hatte der Haupttäter aber noch den Geschädigten angerufen und gedroht: Er werde sich an ihm und seiner Familie rächen, sollte er verhaftet werden.

Geschädigter konnte sich an jenen Abend nicht erinnern 

Der Geschädigte und der weitere Zeuge erschienen gestern zwar vor Gericht, ihre Aussagen blieben jedoch weitgehend wertlos, da sie sich an jenen Abend nicht erinnern konnten oder wollten. Und so wurde das Verfahren gegen den 38-Jährigen, der vor zwei Monaten wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, eingestellt. Viel mehr, als dass er seinen Gegner an die Wand gedrückt hat und später dessen Gaspistole plötzlich im Hosenbund hatte, ist ihm nicht nachzuweisen. Wie die Waffe dorthin gelangte? "Das wissen wir nicht zweifelsfrei", sagte Richter Joachim Becker.

Sein Verteidiger Christian Celsen versuchte, das Milieu und den Tagesablauf, in dem sich die Angeklagten befinden, zu erklären: "Man lebt in den Tag hinein, fragt höchstens mal: Wo gibt’s was zu trinken?" So sei es auch bei seinem Mandanten gewesen, der mit seinem Bekannten losgezogen sei, ohne offenbar zu wissen, was dieser vorhatte. "Das hat ihn nicht interessiert. Er ist einfach mitgelaufen."

Der Haupttäter hingegen wurde gestern erneut verurteilt: zu einem Jahr und einem Monat. Der Mann ist schwer heroinabhängig, Therapien waren bislang erfolglos. Die Liste seiner Vorstrafen ist lang, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstählen, Rauben und Drogendelikten saß er immer wieder im Gefängnis. In Haft muss er dieses Mal aber möglicherweise nicht: Er kann die Rückstellung der Freiheitsstrafe beantragen, um zunächst eine Therapie zu machen. Ist die erfolgreich, könnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. (Sabrina Mehler)+++

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