Um Überladung zu vermeiden
Sicher in den Urlaub mit Wohnwagen und Wohnmobil: Das rät die Polizei
Archivfoto: O|N/ Martin Engel
19.05.2024 / REGION -
Die Urlaubssaison steht vor der Tür und der Trend zum individuellen Reisen mit Wohnwagen oder Wohnmobil hält unverändert an. Mit zielgerichteten Präventionsaktionen und Kontrollmaßnahmen möchte die osthessische Polizei ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Überladung von Fahrzeugen ein Thema ist, das nicht nur den gewerblichen Verkehr betrifft.
Dafür sind die Ordnungshüter nicht nur auf den Autobahnen unterwegs, sondern auch bei Veranstaltungen präsent, an denen sich Campingfans treffen. So fand zwischen dem 8. Mai und 12. Mai in Kirchheim ein Campingtreffen statt, bei dem die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld im Rahmen von #SafeHoliday mit einer Wiegeaktion sowie einem Vortrag über campingspezifische Themen teilnahm.
Ergebnisse der Verwiegungen
Von den insgesamt 92 gewogenen Wohnwagen-Gespannen und Wohnmobilen hielt gut die Hälfte die zulässigen Gewichte ein, weitere 20 Fahrzeuge befanden sich nah an der Grenze. Leider überschritten aber auch rund 20 Fahrzeuge die erlaubten Werte, von denen fünf bereits vor Ort Um- oder Ausladen mussten, um bei der Heimfahrt nicht zu schwer unterwegs zu sein."Sicher in den Urlaub"
Am Freitag bot die Polizei zudem einen Vortrag zum Thema "Sicher in den Urlaub" an. Viele der 40 Zuhörer hatten Nachfragen, die durch den Spezialisten der Polizeiautobahnstation, Polizeioberkommissar Peter Brack, ausführlichbeantwortet wurden.
für Wohnwagengespanne:
des Gespanns zu ermitteln, müssen Achslast und Stützlast addiert
werden)
- Die Stützlast soll zu 90 bis 95 Prozent ausgenutzt werden, bei
100 km/h-Zulassung ist dies sogar vorgeschrieben
- Zusatzspiegel am Pkw anbringen, sobald der Wohnwagen breiter als
das Zugfahrzeug (mit Außenspiegeln) ist (ansonsten erfolgt die
Untersagung der Weiterfahrt, ein hohes Bußgeld (80 EUR) und 1
Punkt)
- Bei Verwendung einer Anti-Schlinger-Kupplung am Wohnwagen die
Anhängerkupplung fett-, schmutz- und lackfrei halten
für Wohnmobile:
- Zulässiges Gesamtgewicht einhalten
- Gewicht der Hinterachse beachten (durch "Heckgarage" und/oder
Fahrräder am Heck schnell überschritten)
- Wohnmobile über 3,5 t fallen unter das Lkw-Überholverbot, es sei
denn es ist ein Zusatzzeichen angebracht
- Wohnmobile über 3,5 t dürfen auf Autobahnen nicht mehr als 100
km/h fahren
- bis 3,5 t Führerscheinklasse B, ab 3,5 t mindestens
Führerscheinklasse C1.
Fazit der Aktion:
"Wir raten allen Fahrerinnen und Fahrern von Wohnwagen und Wohnmobilen, sich vor Reiseantritt mit den Fahrzeuggewichten und der Stützlastproblematik zu beschäftigen, da Überschreitungen erhebliche Gefahren mit sich bringen können", so Polizeioberkommissar Peter Brack von der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. "Erst bei einer Polizeikontrolle damit anzufangen, ist definitiv zu spät." (pm)+++