"In die Insolvenz getrieben"

Green Pioneers fühlen sich zu Unrecht verfolgt - Neuer Prozess steht an

Die "Green Pioneers" Kerim Viebrock (links) und Philipp Gärtner
O|N-Archivbild: Marius Auth

15.05.2024 / FULDA - Die Erfolgsgeschichte des einst gehypten Fuldaer Start-ups "Green Pioneers" ist nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung in einem Desaster für die drei jungen Gründer geendet. Das viel beachtete  Unternehmen kam sogar ins Halbfinale des hessischen Gründerpreises. Die grünen Pioniere, die mit wachsendem Kundenstamm selbst hergestellte Lebensmittel und Pflegeprodukte aus Nutzhanf vertrieben, mussten wie berichtet bereits im März dieses Jahres Insolvenz anmelden. Doch ausgerechnet in einer Zeit, da Anbau und Besitz von Cannabis unter Auflagen legalisiert wurde, scheiterten die Jungunternehmer an der Fuldaer Staatsanwaltschaft, die gegen einen Freispruch des Amtsgerichts wegen des fahrlässigen Handels mit Betäubungsmitteln im Februar 2023 Berufung eingelegt hatte. 

Anklagen wegen bandenmäßigen Drogenhandels und fahrlässigen Handels mit Betäubungsmitteln hätten erst ihre Reputation und dann auch die mühsam aufgebauten Handelsbeziehungen ruiniert, beklagt Philipp Gärtner, einer der beiden verbliebenen Geschäftsführer der "Green Pioneers". 2021 waren die Räumlichkeiten von Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht worden. Hintergrund war der Verdacht der Ermittlungsbehörde, dass man sich mit den Hanfprodukten wie kosmetischem Öl doch berauschen könnte. Vor allem das CBD-Öl der Green Pioneers weckte den Argwohn der Ermittler. Das Healthcare-Pflegeöl, die Hanf Kraft-Tropfen und die Hanf-Essenz, die aus ihrem selbst hergestellten Sortiment aus Nutzhanf stammten, waren bei der Durchsuchung sichergestellt worden. Begründet wurde das mit dem Verdacht des bandenmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge.

Laut Gutachter Grenzwerte eingehalten

Die Gründer waren sicher, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten hatten. Die beanstandeten Produkte wurden toxikologisch untersucht. Auch das hessische Landeslabor hatte bestätigt, dass die Produkte die im Betäubungsmittelgesetz angegebenen Grenzwerte von unter 0,2 Prozent THC einhielten. Das vom Amtsgericht Fulda beim Institut für Rechtsmedizin in Gießen beauftragte Gutachten hatte deshalb zur Folge gehabt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst abgewiesen wurde. Doch dagegen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Widerspruch vor dem Oberlandesgericht eingelegt, so dass erneut verhandelt wurde.  

Bei der Verhandlung am Amtsgericht war unter den Prozessbeteiligten lebhaft darüber debattiert worden, was man denn mit den beanstandeten Hanfprodukten tatsächlich anstellen müsste, um in den unterstellten Rauschgenuss zu kommen. Nachdem der Gutachter über die diversen Inhaltsstoffe und Mengen sowie über die rein theoretischen Möglichkeiten von oraler Einnahme, von Rauchen oder in Plätzchen einbacken referiert hatte, war seine Schlussfolgerung ganz eindeutig: um eventuell einen Rausch erzielen zu können, müsste ein Konsument große Mengen im Gegenwert von rund tausend Euro erst aufwendig behandeln, um dann vermutlich davon einzuschlafen. Diese Einschätzung mündete also folgerichtig in einen Freispruch der drei angeklagten Jungunternehmer. 

Insolvent trotz Freispruch


Doch die Freude der drei Angeklagten über die gerichtliche Rehabilitierung währte nur kurz. Nicht nur dass die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung einlegte, sie durften ihre Produkte nicht mehr ausliefern und ihr exzellentes Image nahm Schaden. Und die mühsam aufgebauten Geschäftsbeziehungen litten darunter: "Die Staatsanwaltschaft hat mehr als 50 unserer Handelspartner angezeigt: Handel mit Betäubungsmitteln - danach arbeitet keiner mehr mit dir zusammen", sagt Gärtner. Das nächste Verfahren gegen die Green Pioneers, das dann vor dem Landgericht Fulda stattfinden wird, ist noch nicht terminiert. Aber selbst wenn auch dieses Verfahren mit Freispruch enden sollte: für das hoffnungsvolle Start-up käme die richterliche Entscheidung zu spät - es ist pleite. (ci)+++

X