Unfall an der Kreuzung: Junger Autofahrer übersieht offenbar Golf
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich zwischen L3430 und L3207: derzeit Vollsperrung
Fotos: Henrik Schmitt
11.05.2024 / KALBACH -Am Freitagnachmittag kam es gegen 17:10 Uhr zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich der L3207 und L3430 im Kalbacher Ortsteil Uttrichshausen (Landkreis Fulda). Vor Ort stellte unserer Reporter zwei ineinander gecrashte Autos fest.
Der Kreuzungsbereich zwischen der L3207 und der L3430 war zeitweise voll gesperrt. Mittlerweile konnte die Sperrung wieder aufgehoben werden. Bei dem Unfall kam es zu einer schwer und zwei weiteren leicht verletzten Personen. Diese wurden in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht.
Die Polizei berichtet am Samstag: Eine leicht verletzte und eine schwer verletzte Person, sowie ein Gesamtsachschaden in Höhe von 17.500 Euro ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls vom Freitagnachmittag gegen 17.05 Uhr, in Uttrichshausen im Kreuzungsbereich der Landesstraße 3207 und der Landesstraße 3430 (Talbrückenstraße / Mottener Straße).
Ein 18-Jähriger Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis fuhr mit seinem PKW, einem VW EOS Cabrio, auf der L 3207 aus Fahrtrichtung Döllbach kommend in Fahrtrichtung Uttrichshausen. In Uttrichshausen beachtete der junge Mann beim Überqueren im Kreuzungsbereich der L 3207 / L 3440 offenbar nicht den aus Fahrtrichtung Heubach kommend in Fahrtrichtung Döllbach auf der L 3207 fahrenden und bevorrechtigten PKW, einen VW Golf.
Aufgrund dessen kam es zu einem Frontalzusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW Golf nach links weggeschleudert und überschlug sich. Erst auf dem Dach liegend kam er im weiteren Verlauf zum Stillstand.
Der Fahrer des überschlagenen VW Golf, ein 29-jähriger Mann aus Motten, wurde mit schweren, aber glücklicherweise nicht mit lebensgefährlichen Verletzungen vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert. Während der 18-jährige Unfallverursacher völlig unverletzt blieb, wurde seine Mitfahrerin, eine 15-Jährige aus Kalbach stammend, leicht verletzt. Eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht erforderlich gewesen, sie begibt sich in ambulante Behandlung.
Durch den Frontalzusammenstoß wurden beide Fahrzeuge so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und jeweils durch einen Abschleppdienst von der Unfallstelle geborgen werden mussten. Die Unfallstelle war während der Verkehrsunfallaufnahme bis zur Bergung der Fahrzeuge und Reinigung der Fahrbahn rund anderthalb Stunden gesperrt. (kg/hhb) +++