Das Hessengeld kommt
Was man wissen muss: Hilfe beim Kauf von selbst genutzten Wohnimmobilien
Foto: HMdF
22.04.2024 / HESSEN -
Ein Häuschen oder eine Wohnung für sich oder die eigene Familie. Ein Traum, den sich viele Menschen in unserem Land erfüllen möchten. Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele aber schwierig geworden. Die Landesregierung hat das Versprechen gegeben, mit dem Hessengeld beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu helfen. Am Montag hat das Kabinett in einer auswärtigen Sitzung im Neubaugebiet "Am Hainweg" in Wiesbaden-Nordenstadt Eckpunkte des Hessengelds beschlossen. Es gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Die ersten Auszahlungen sollen noch im Herbst 2024 erfolgen.
Was ist das Hessengeld?
Die Landesregierung hat mit dem Sofortprogramm "11 + 1 für Hessen" den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sie beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Sie sollen bei den Kaufnebenkosten entlastet werden. Dieses Versprechen löst die Landesregierung mit dem Hessengeld ein.Damit das Ziel von den eigenen vier Wänden für die gesellschaftliche Mitte erreichbar bleibt, muss auch der Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb setzt Hessen sich beim Bund dafür ein, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen zu können. Leider waren diese Bemühungen auf Bundesebene bislang nicht erfolgreich. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten.
Ab wann steht das Hessengeld zur Verfügung?
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt worden sind. Nach dem Beschluss der Eckpunkte des Hessengeldes durch das Hessische Kabinett heute am 22. April sollen bis zum Sommer alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Zudem sind die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Bearbeitung zu schaffen. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge gestellt werden können. Ziel ist es, noch in diesem Jahr das erste Hessengeld auszuzahlen. Das ist bei einem Projekt dieser Größe ambitioniert.Was sind die Voraussetzungen, um das Hessengeld zu bekommen?
Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt. Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (max. 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen laufen. Noch können dort allerdings keine Anträge gestellt werden; dies ist auch nicht nötig.
Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Interessenten unter www.hessengeld.de. Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an hessengeld@hmdf.hessen.de. Bitte keine Unterlagen einreichen. Nach dem heutigen Beschluss des Hessischen Kabinetts vom 22. April dürfte es aber bis zum Sommer dauern, bis weitere, für die Beantragung des Hessengeldes ab Herbst relevante Informationen vorliegen. (pm) +++