"Datenschutz darf kein Täterschutz sein"

Neue Bundesratsinitiative zur Speicherung von IP-Adressen

(v.l.) Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause (ZIT), Hessischer Ministerpräsident Boris Rhein, Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat Christian Heinz, Generalstaatsanwalt Torsten Kunze
Foto: HMdJ

19.04.2024 / WIESBADEN - Ministerpräsident Boris Rhein und Hessens Justizminister Christian Heinz haben am Freitag in den Räumen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) die Bundesratsinitiative des Hessischen Justizministeriums zur Speicherung von IP-Adressen vorgestellt. Dabei machten beide deutlich, dass das von der Berliner Ampelregierung kürzlich beschlossene "Quick Freeze"-Verfahren bei weitem nicht ausreichend sei für die Verfolgung schwerer Kriminalität.



Ministerpräsident Boris Rhein sagte: "Bei Straftaten, die im Internet begangen werden, stellt die IP-Adresse regelmäßig den effektivsten, schnellsten und oft auch einzigen Ermittlungsansatz dar. Es geht um sehr viel: Es geht um Kinderschutz im Netz. Ohne die von uns beabsichtigte IP-Adressdatenspeicherung ist eine Strafverfolgung vor allem von Kinderpornografie, aber auch von Hate Speech sehr oft nicht möglich. Es darf nicht sein, dass Kinderschänder nicht ermittelt werden können, weil digitale Spuren nicht gespeichert oder mit den Sicherheitsbehörden geteilt werden. Der Gedanke daran, wie viele Täter wir nicht fassen können, weil wir keine IP-Adressen speichern dürfen, ist für mich unerträglich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein."

Kinder vor schrecklichen Taten schützen

Justizminister Christian Heinz ergänzte: "Die IP-Adressdatenspeicherung ist für die effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten und insbesondere die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie nicht nur besonders wichtig, sondern absolut unverzichtbar. Wir sind uns einig: Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Kinder vor schrecklichen Taten zu schützen sowie die Täter dingfest zu machen. Hierfür müssen wir den Ermittlern aber auch diejenigen Instrumente an die Hand geben, die sie für eine effektive Strafverfolgung benötigen." 

Die Landesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung unverzüglich und vollumfänglich die rechtlichen Möglichkeiten zur IP-Datenspeicherung, insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, ausnutzt. Sie hatte sich darauf verständigt, sich auch im Bundesrat dafür zu engagieren, die Spielräume zu nutzen, die der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum eröffnet hat – insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. 

Nichts dem Zufall überlassen

Boris Rhein: "Mit dem hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen realisieren wir einen weiteren Meilenstein unseres Sofort-Programms '11+1 für Hessen‘. Durch unseren Vorschlag soll die durch den EuGH ermöglichte anlasslose Speicherung von IP-Adressen rechtssicher und verhältnismäßig umgesetzt werden. Die durch das Bundesjustizministerium geplante Einführung eines "Quick Freeze"-Verfahrens hingegen ist vor diesem Hintergrund nicht mehr als ein schlechter Kompromiss. Nur eine zeitlich begrenzte anlasslose Speicherung von IP-Adressen stellt sicher, dass Ermittlungsansätze wirksam verfolgt werden können und es nicht dem reinen Zufall überlassen bleibt, ob die notwendigen Nachweise noch vorliegen." 

Christian Heinz: "Der Gesetzentwurf sieht eine mit EU-Recht konforme und rechtssichere Mindestspeicherung von IP-Adressen von einem Monat vor, wobei die Speicherung auf diesen Zeitraum begrenzt ist. Mit dem genannten Speicherzeitraum tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die IP-Adresse einer zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung regelmäßig der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung des unbekannten Täters sein kann. Und dies gerade in einem Bereich schwerer internetbezogener Kriminalität. Unser Gesetzentwurf nimmt aber auch die internetbezogene "minderschwere" Kriminalität in den Blick. Hier, im Bereich allgemeiner Internetkriminalität ist zu denken an Hasspostings, Mordaufrufe oder Volksverhetzungen bzw. Cyberangriffe und Computerbetrügereien. Da gerade auch diese Taten Menschen aus der Mitte der Gesellschaft treffen, sollen die gespeicherten IP-Adressen auch weiterhin durch Internetzugangsdienste zur internen Zuordnung und zur Übermittlung von Anschlussinhabern genutzt werden können." 

Ministerpräsident Boris Rhein fügte hinzu: "Die Hessische Landesregierung hat bei der Entwicklung des nun vorgelegten Gesetzentwurfs in alle Richtungen gedacht. Das Ziel dabei ist ganz klar: die effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten und vor allem der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie. Es geht um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft auch im Internet." (pm) +++

X