Zeitumstellung am 31. März
Achtung Wildwechsel: Die Unfallgefahr steigt nach der Zeitumstellung an
Symbolbild: Thorsten Mohr / Polizei Mittelhessen
01.04.2024 / REGION -
Am letzten Märzwochenende ist es wieder soweit: Die Uhren in Hessen und ganz Deutschland werden in der Nacht auf Ostersonntag um eine Stunde vorgestellt. Dadurch steigt das Risiko von Wildunfällen an, warnt die Obere Jagdbehörde des Landes Hessen am Regierungspräsidium (RP) Kassel.
Durch die Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung – also genau in die "Rushhour" unserer heimischen Wildtiere. Diese wechseln mehrmals am Tag ihren Aufenthaltsort. An einem Ort schlafen sie, an einem anderen finden sie Futter, und in einem anderen Einstand (so heißen die "Wohnorte" der Tiere) halten sie sich tagsüber auf.
Rehe, Füchse, Feldhasen und Co. sind durch den steigenden Energiebedarf im Frühjahr in den frühen Morgenstunden besonders aktiv auf Futter- sowie Reviersuche und scheuen dementsprechend auch vor viel befahrenen Straßen nicht zurück. Und dies tun sie in einem relativ festen Zeitfenster, unbeeindruckt von den Arbeitszeiten der Menschen. Legen Pendlerinnen und Pendler ihre Wege also nach der Zeitumstellung eine Stunde früher zurück, überlappen sich Morgenverkehr und Wildwechsel.
Abblenden, hupen und abbremsen
- Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen, Polizei benachrichtigen, auch wenn das Tier nach dem Zusammenprall in den Wald flüchtet: Sie meldet den Unfall der Försterin oder dem Jagdpächter, der dafür sorgt, dass das Tier nicht weiter leiden muss
- Verletzte oder tote Tiere nicht anfassen oder gar ins eigene Auto laden: Der Förster oder die Jagdpächterin kümmern sich um die Bergung und den Abtransport des Tieres
- Unfall für die Versicherung dokumentieren: Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen
- Wildunfall-Bescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen
- Versicherung umgehend informieren
"Für die Schadensregulierung mit der Versicherung ist eine Wildunfallbescheinigung notwendig. Diese wird von der Polizei oder dem Jagdpächter bereits am Unfallort ausgestellt und muss der Versicherung vorgelegt werden", so Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen, ergänzend.
In Hessen treten rund 21.000 Wildunfälle jährlich auf. Dabei kommen ein Viertel der gemeldeten verunfallten Rehe während der Monate April und Mai durch Fahrzeuge ums Leben, meistens auf Bundes- und Landstraßen. (pm) +++
Symbolbild: Pixabay