Postings mit strafrechtlicher Relevanz

Aktionstag zur Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet

Durch das BKA wurde im Rahmen des Projekts gezielt nach frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht.
Symbolfoto: Pixabay

08.03.2024 / FRANKFURT AM MAIN - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer gehen am heute, am 07.03., mit einem gemeinsamen Aktionstag gegen die Verfasser von frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz im Internet vor. In diesem Zusammenhang finden seit 06:00 Uhr Durchsuchungen und Vernehmungen bei 45 Beschuldigten in elf Bundesländern statt. Dazu kommen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen die Bearbeitung der Verfahren im Vorfeld des Aktionstages durchgeführt wurde.



Der Aktionstag hat seinen Ausganspunkt in dem seit 2022 vom BKA und der ZIT durchgeführten Projekt "Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet", das den Umfang, die Strafbarkeit sowie die Staatsschutzrelevanz derartiger Beiträge im Internet untersucht und potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus erhebt. Auf dieser Grundlage werden daher auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet. Ziel der Projektgruppe ist es, die Strafverfolgung von Frauenfeindlichkeit im Internet in Deutschland
nachhaltig zu stärken.

Strafprozessuale Maßnahmen gegen 45 Beschuldigte in 11 Bundesländern

Durch das BKA wurde im Rahmen des Projekts gezielt nach frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht. Diese wurden durch die ZIT strafrechtlich vorbewertet und nach Ermittlung der mutmaßlichen Urheber über den justiziellen Weg an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in den Ländern weitergeleitet, um über die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren zu entscheiden. Grundlage für diese Initiative war unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.06.2020, in dem bestätigt wurde, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB strafbar sein können (Az. 1 RVs 77/20). Frauenfeindlichkeit im Internet existiert in vielen verschiedenen Formen: So konnten die ZIT und das BKA neben volksverhetzenden Inhalten auch Postings feststellen, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt wurden, öffentlich zur Versendung sogenannter Nacktfotos aufgefordert wurde, öffentliche Befürwortung von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung erfolgten sowie Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.

Zitat Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts:

"Hass und Gewalt sind digital wie analog eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Wir beobachten, wie Online-Plattformen immer häufiger zu Schauplätzen von Hass, Belästigung und Diskriminierung auch gezielt gegenüber Frauen werden. Mit der Projektgruppe "Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet" setzen wir uns intensiv für die Strafverfolgung von Frauenhass im Netz ein. Der heutige Aktionstag macht deutlich: Wir gehen bewusst in die Räume des Hasses, stellen Taten und Täter fest, holen sie aus der Anonymität und ziehen sie zur Rechenschaft."

Zitat Torsten Kunze, Generalstaatsanwalt des Landes Hessen:

"Dieser Aktionstag verdeutlicht, wie weit Frauenhass im digitalen Raum verbreitet ist. Massive Beleidigungen, Verleumdungen oder Bedrohungen sind nicht nur erhebliche Straftaten, sondern können auch dazu führen, dass sich die Betroffenen aus dem Internet zurückziehen. Deswegen verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer." (pm) +++

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts
Archivfoto: O|N/Martin Engel
Torsten Kunze, Generalstaatsanwalt des Landes Hessen
Archivfoto: O|N/ Jonas Wenzel (Jowe)

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