Keine weiteren Tage zur Verfügung
Festlegung der beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2024/2025
Symbolbild: Pixabay
28.02.2024 / REGION -
Endlich steht es fest: nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses wurden die vier beweglichen Feiertage für das Schuljahr 2024/ 2025 festgelegt.
Folgenden Tage sind als bewegliche Feiertage bestimmt worden:
1. Freitag, 4. Oktober 2024 (Tag nach "Tag der Deutschen Einheit")
2. Montag, 3. März 2025 (Rosenmontag)
3. Freitag, 30. Mai 2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
4. Freitag, 20. Juni 2025 (Tag nach Fronleichnam)
Es stehen keine weiteren individuellen festzulegenden Tage im Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung, das heißt auch ein "Herausarbeiten" weiterer freier Tage durch Vor-/ Nacharbeit ist nicht möglich. Die allgemeinen Ferientermine für das kommende Jahr können unter der Homepage des hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen unter https://kultus.hessen.de/schulsystem/ferientermine eingesehen werden. (kg) +++