Landwirte und Handwerke nicht belasten
Justizminister Heinz zufrieden: Regierung nimmt umstrittene Versicherung zurück
Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin
23.02.2024 / REGION -
Die Bundesregierung nimmt auf Druck der Länder die Einführung einer Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen zurück – Handwerker, Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden nicht unnötig belastet.
Nachdem der Bundesrat nach heftiger Kritik und unter anderem auf Betreiben des Hessischen Justizministers Christian Heinz dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Zustimmung verweigert hatte, hat die Bundesregierung im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens von ihren ursprünglichen Plänen umfassend Abstand genommen. Demnach wird es keine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Kilometer pro Stunde – das sind beispielsweise Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler und Radlader – geben.
In seiner Rede vor dem Bundesrat am 2. Februar 2024 hatte der Hessische Justizminister Christian Heinz darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen weder europarechtlich noch tatsächlich geboten ist. Die Richtlinie lasse den Mitgliedsstaaten einen Umsetzungsspielraum.
Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens äußerte der Hessische Justizminister in Wiesbaden: "Für die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufnahme selbstfahrender Arbeitsmaschinen in die Versicherungspflicht hat von Anfang an keine Notwendigkeit bestanden. Wir müssen von dem Gedanken wegkommen, europäische Richtlinien in Deutschland immer übererfüllen zu wollen und stattdessen vorhandene Ausnahmeregelungen im Sinne unserer Wirtschaft, aber auch der mit der Kontrolle betrauten Justiz nutzen. In dem schnell und effektiv durchgeführten Vermittlungsverfahren haben die Länder wieder einmal gezeigt, dass sie ihr Ohr nah an unseren Handwerks- und Wirtschaftsbetrieben haben und den ländlichen Raum kennen. Ich danke allen Beteiligten, die zum Erfolg der Einigung beigetragen haben." (pm)+++