Aufgetaute Gänse und Kochkäserezept
Betrugsvorwürfe gegen Marktbeschicker in Strafbefehl und Geldstrafe gewandelt
Symbolbild: pixabay
15.02.2024 / FULDA -
Das war eine kurze Angelegenheit: Das für Donnerstag angesetzte Wiederaufnahmeverfahren wegen Betrugs gegen einen hiesigen Marktbeschicker am Amtsgericht Fulda, zu dem eigentlich neun Zeugen gehört werden sollten, endete schon nach einer knappen halben Stunde mit einem Strafbefehl gegen den Angeklagten.
Er wurde wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz durch Täuschung über die tatsächliche Beschaffenheit der verkauften Lebensmittel wie Wild und Geflügel in den Jahren 2016 bis 2019 zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 100 Euro verurteilt. Zu dieser Summe von 14.000 Euro kommt noch der Einzug von über 103.900 Euro, eine so genannte Gewinnabschöpfung des durch falsch deklarierte Ware erzielten Mehrumsatzes des Händlers. Außerdem muss der 66-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.
Der angeklagte Marktbeschicker war bei der kurzen Verhandlung am Donnerstag selbst nicht anwesend, aber sein Verteidiger Rudolf Karras und Staatsanwalt Christoph Wirth zeigten sich beide mit dem erlassenen Strafbefehl einverstanden und verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil bereits rechtskräftig ist.
Richter Ulrich Jahn hatte erklärt, nach einer vorausgegangenen Verständigung zwischen Gericht und Verteidiger seien die Zeugen bereits ausgeladen worden. Wegen des lange zurückliegenden Zeitraums sei es heute nicht mehr feststellbar, was in den Köpfen der Kunden damals tatsächlich vor sich gegangen sei, ob sie sich "in ihren Kauferwartungen getäuscht sahen oder nicht". Aber nur wenn dieser Tatbestand erfüllt sei, könne der Vorwurf des Betrugs aufrechterhalten werden. So habe das Oberlandesgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall entschieden.
Kochkäse-Rezept und Gänsebraten
Der Angeklagte hatte dem Gericht erklärt, warum er Gastronomen und Caterer auf deren ausdrücklichen Wunsch hin auch aufgetautes Gänsefleisch liefere. "So eine Gans ist ja nicht in zwei Stunden aufgetaut, das braucht seine Zeit und muss dann noch gebraten werden. Und wenn die ihren Gästen abends Gänsebraten anbieten wollen, geht das gar nicht anders", hatte er diese Praxis erklärt, die vom Lebensmittelkontrolleur offenbar beanstandet worden war. (ci)+++
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