Koalition hat eigene Pläne

Teo-Märkte bald wieder Sonntags offen? FDP-Initiative droht zu scheitern

Tegut-"Teo": Rund um die Uhr verfügbar an sieben Tagen in der Woche - oder doch nicht?
Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

07.02.2024 / REGION - Es ist ein erster Vorstoß zur Reformation des hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Kürzlich hatte ein Gericht abschließend geurteilt, dass auch die autonomen Teo-Märkte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Am Dienstag beschäftigte sich nun der Landtag mit einem Vorschlag der FDP, das Gesetz zu reformieren. Entsprechende Anträge der jungen Koalition sind bisher ausgeblieben. 



"Das hessische Ladenöffnungsgesetz ist angestaubt und muss dringend modernisiert werden", erklärt Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. "Die Leute können sonntags an der Tankstelle Brötchen holen und am Kiosk einen Schokoriegel kaufen und werden dort bedient. Aber im vollautomatisierten Markt die fehlende Tüte Milch zu kaufen, geht nicht. Das ist nicht vermittelbar und auch nicht zu begründen."

Der Entwurf der FDP, der am Dienstag in erster Lesung im Plenum beraten wurde, sieht konkret eine Ausnahmeregelung vor, damit die kleinen Läden ohne Personal wieder sonn- und feiertags öffnen können. Die Ausnahme ist begrenzt auf Märkte ohne Personal mit Verkaufsflächen bis zu 100 Quadratmeter, auf denen lediglich ein Sortiment der Grundversorgung des täglichen Bedarfs angeboten wird. "Damit ist auch der besonderen Rolle des Sonntags Rechnung getragen", sagt Naas. Das stets von den Gewerkschaften vorgebrachte Argument des Schutzes der Beschäftigten sei im konkreten Fall ohnehin nichtig.

Arbeitsministerin Hofmann betont verfassungsrechtliche Bedenken

"Die Landesregierung steht einer Sonntagsöffnung für Minimärkte mit vollautomatisierten Verkaufsflächen grundsätzlich offen gegenüber. Aber nur, wenn das mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist. Wir bewegen uns in all unserem Tun auf dem Boden der Hessischen Verfassung – deshalb räumen wir auch der Sonn- und Feiertagsruhe hohe Priorität ein", erklärt die zuständige Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) und warnt: "Niemandem ist mit einer Regelung geholfen, die vor den Gerichten keinen Bestand hat".

Müller: CDU will rechtlich sichere Lösung

"Eines unausgegorenen Vorstoßes der FDP, der neue rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt, bedarf es dazu nicht", findet auch CDU-Landtagsabgeordneter Sebastian Müller. "Als Sprecher der CDU-Fraktion für den ländlichen Raum begrüße ich den Attraktivitätsgewinn, der mit den Selbstbedienungsläden für die Grundversorgung und die Stärkung der Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Betrieben verbunden ist." Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP, der lediglich eine Einzelfallregelung vorsehe, strebe die Koalition an, einen allgemeinen und umfassenden Rechtsrahmen für sämtliche vollautomatisierten Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe zu schaffen. Diese Zielsetzung sei mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden, die derzeit sorgfältig geprüft werden, um eine entsprechende rechtssichere Änderung des HLÖG zu ermöglichen, so Müller.

Kinkel (Grüne) fordert endlich eine Lösung und vermutet Streit in der Koalition

Die Grünen vermuten in der ablehnenden Haltung der Koalition und dem Ausbleiben eines Gegenvorschlags Streitigkeiten zwischen SPD und CDU. "Wir sind der Meinung, dass nach dem nun vorliegenden Gerichtsurteil dringend eine Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher benötigt wird.", so Kaya Kinkel, Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Hessischen Landtag. "Da kein Personal zum Einsatz kommt, ist der Schutz des Sonntags gewährleistet und der Arbeitsschutz wird im vollen Umfang gewürdigt. Deshalb wollen wir es diesen Märkten ermöglichen, auch sonntags zu öffnen. Die Landesregierung aus CDU und SPD sollte die Bedürfnisse der Kommunen ernst nehmen und nicht aussitzen, weil sie sich nicht einig ist.", so Kinkel. (Moritz Bindewald) +++

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