Danach flüchtet er zu Fuß

31-Jähriger randaliert im Rettungswagen und greift Besatzung an

31-Jähriger randaliert im Rettungswagen und greift Besatzung an
Symbolfoto: ON

07.02.2024 / FULDA - Ein 31-jähriger Mann aus Fulda sorgte am Samstagabend für einen Polizeieinsatz. Zuvor rastete er in einem Rettungswagen völlig aus, beleidigte und bedrohte die Besatzung.


Der Vorfall ereignete sich in der Moselstraße. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte dort eine zunächst unbekannte männliche Person in einen Rettungswagen geschaut, während die Besatzung im Inneren einen Patienten behandelte. Der Mann wurde angesprochen, woraufhin er einen Rettungssanitäter sofort beleidigte, verbal bedrohte und nach ihm trat.

Glücklicherweise verfehlte der Tritt den Sanitäter, welcher sich sodann in das Fahrzeug flüchtete. Anschließend beschädigte der Mann den Rettungswagen, ein Funkgerät und stahl Arbeitsmaterial. Noch bevor die Polizeistreife in der Moselstraße eintraf, flüchtete der 31-Jährige in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief zunächst ohne Erfolg. 

Zweiter Notruf

Gegen 20.25 Uhr erreichte die Polizei dann ein weiterer Notruf aus der Adalbert-Stifter-Straße. Dort randalierte eine männliche Person vor einem Haus. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Täter um den gesuchten 31-Jährigen handelte. Der Mann schlug mit einer zuvor aus dem Rettungswagen gestohlenen Taschenlampe gegen ein Fenster und beleidigte und bedrohte den Bewohner. 

Danach verließ der Mann den Tatort, noch bevor die Polizei vor Ort eintraf. Im Zuge der Ermittlungen hatten sich mittlerweile Hinweise zur Identität und zum Aufenthaltsort des 31-Jährigen ergeben. Beamte trafen ihn kurze Zeit später in einer Wohnung in Fulda an und nahmen den zunächst unkooperativen 31-Jährigen nach der Androhung eines Tasers widerstandslos fest. 

Er wurde im Anschluss aufgrund seines offensichtlichen psychischen Ausnahmezustands in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert. Jetzt muss er sich wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen, der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, der Beleidigung, der Bedrohung und des Diebstahls verantworten. (nb) +++

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