Urteil gegen "Tegut-Teos"
Öffnung der kleinen SB-Shops an Sonn- und Feiertagen gerichtlich untersagt
Fotos: O|N-Archiv / Maria Franco
05.01.2024 / REGION -
Bereits Ende Dezember hatte der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes entschieden, dass die von der Stadt Fulda verfügte Schließung von ohne Personal betriebenen Verkaufsmodulen an Sonn- und Feiertagen Bestand hat. Konkret geht es dabei um die "Teos" der Supermarktkette "Tegut", die an mehreren Standorten in Fulda, im Landkreis sowie an weiteren Strandorten betreibt.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die streitgegenständlichen Verkaufsmodule Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes seien. Das "Feilhalten" von Waren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes setze nach der gesetzlichen Definition dieses Begriffs keinen persönlichen Kontakt mit einem Verkäufer voraus. Es mache für das "Feilhalten" von Waren keinen Unterschied, ob der Kunde die begehrte Ware aus einem Automaten oder aus einem Verkaufsregal bzw. von einem Verkaufstisch an sich nehme; der Verkaufsvorgang setze in beiden Fällen ein aktives Handeln des Kunden voraus, dem nicht zwangsläufig ein aktives Tun des Verkäufers gegenüberstehe, so der Hessische Verwaltungsgerichthof.
Tegut: "Wir bedauern diese Entscheidung sehr"
Auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS sagt Matthias Pusch. Leiter Unternehmenskommunikation bei "Tegut": "Wir bedauern diese Entscheidung sehr, zumal zum Beispiel in Bayern seitens der Behörden Lösungen gefunden wurden, um den Betrieb der 'Teos' zu ermöglichen, welche häufig gerade in strukturschwachen Räumen erheblich zur Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger beitragen können." Laut Pusch dürften die meisten "Teos" in Hessen aufgrund einer behördlichen Anordnung sonntags nicht mehr öffnen. "Obwohl bei einer Sonntagsöffnung keinerlei Sonntagsarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anfällt und die Warenangebote – so jedenfalls bislang unsere Auffassung – automatenmäßig erfolgen", so Pusch. Insgesamt gibt es 39 "Teos" in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Bestehende Standorte "zur Disposition stellen"
Wie geht es mit den "Teos" in Hessen weiter? "Für die strategische Weiterentwicklung des Konzepts heißt das zunächst einmal, dass wir alle bestehenden Teo'-Standorte in Hessen zur Disposition stellen und neue Standorte in Frage stellen", so Pusch. "Tegut" hoffe auf eine Modernisierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. "Der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung spricht ausdrücklich die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Angebotskonzepten wie dem 'Teo' an", so Pusch gegenüber O|N. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichthofes ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar. (cdg) +++