OlN klärt auf

Wie nutzen Patienten das neue E-Rezept?

Apotheken wurden bis zum 1. September 2022 flächendeckend mit der notwendigen Technik ausgestattet und Ärzte angehalten, das neue E-Rezept vermehrt zu nutzen.
Symbolfotos: Pixabay

07.01.2024 / REGION - Seit dem 01. Januar 2024 ist es in Deutschland für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, das elektronische Rezept für gesetzlich Versicherte zu verwenden. Das E-Rezept ersetzt das bislang genutzte rosafarbene Rezept aus Papier. Die Neuerung gilt für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Apotheken wurden bis zum 1. September 2022 flächendeckend mit der notwendigen Technik ausgestattet und Ärzte angehalten, das neue E-Rezept vermehrt zu nutzen. Ein grünes Rezept, welches für nicht verschreibungspflichtige Medikamente genutzt wird, kann weiterhin in Papierform oder digital ausgestellt werden.


Wie nutze ich das E-Rezept?

Für Patientinnen und Patienten gibt es verschieden Möglichkeiten, das E-Rezept zu nutzen. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die elektronische Gesundheitskarte, landläufig als Krankenkassenkarte bekannt. Mithilfe der Karte kann man das rezeptierte Arzneimittel in der Apotheke abholen. Diese hält entsprechende Kartenterminals bereit. Zudem wurde eine App für Smartphones entwickelt. Diese kann die Rezepte speichern, verwalten und an die jeweilige Apotheke übermitteln. Dazu benötigt man die PIN, die die Krankenkasse zugewiesen hat. Außerdem hat die Arztpraxis nach wie vor die Möglichkeit, die erforderlichen Daten auszudrucken und dem Patienten in Papierform auszuhändigen. 

Besserer Service für Patienten

Von der Einführung des elektronischen Rezeptes verspricht sich die Politik einen besseren Service für die Patienten. Denn mit dem E-Rezept spart man Wege und Zeit. Zudem kann es Arztpraxen entlasten. Denn Patienten mit Anschluss- und Dauerrezepten waren ständiger Gast und sorgten für ein erhöhtes Arbeitsaufkommen im Praxisbetrieb. Obendrein mussten sie oft in der Praxis auf die Unterschrift des Arztes warten. Hinzu kommt, dass das E-Rezept einen digitalen Medikamentenplan erstellen, an Medikation erinnern und Wechselwirkungen der Arzneimittel prüfen kann. Diese Funktionen sind im Jahr 2024 eine lange überfällige Innovation. In anderen Ländern ist diese Form der Digitalisierung schon längst Alltag.

In der Zukunft sollen die Funktionen für Versicherte noch erweitert werden. So ist geplant, ab dem 1. Juli 2025 Betäubungsmittel mit dem E-Rezept zu rezeptieren. Folgen sollen Heilmittel ab dem 1. Januar 2027 und Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027. (ab) +++





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