Verantwortungsbewusster Einsatz an Silvester
Striktes Verbot: Feuerwerk an historischen Gebäuden, Kirchen und Kliniken
Archivfotos: O|N/Martin Engel
31.12.2023 / FULDA -
Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen eine beliebte Tradition bei der Feier des Jahreswechsels. Allerdings kommt es durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fehlende Sicherheitsabstände alljährlich zu großen Schäden.
Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert.
Strikte Regelungen sind notwendig
Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegel oder Dachluken in Gebäude geraten.Aufgrund der nach wie vor aktuellen Diskussion um die Feinstaub-Belastung durch Silvesterfeuerwerke bittet die Stadt Fulda zudem die Bevölkerung zusätzlich um einen verantwortungsbewussten Einsatz von Pyrotechnik in der Silvesternacht.