Hessische Minister kritisieren Angriffe
Mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften - "Rund um die Uhr an unserer Seite"
Ob Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst: Sie alle stehen rund um die Uhr bereit, um Sicherheit, Ordnung und auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Symbolbild: O|N/Hendrik Urbin
01.01.2024 / REGION -
Seit vielen Jahren setzt sich die Hessische Landesregierung für einen besseren Schutz für Beamte und Einsatzkräfte in Deutschland ein. Anlässlich der vergangenen Weihnachtsfeiertage und des bevorstehenden Jahreswechsels haben Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) und Innenminister Peter Beuth (CDU) allen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten für ihren Einsatz gedankt. Dabei unterstrichen sie, dass jeder Angriff auf Polizistinnen und Polizisten und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten ein Angriff auf den Rechtsstaat und das demokratische Miteinander ist.
"Auf unsere Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte können wir uns 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr verlassen. Sie kommen tagtäglich allen zur Hilfe, die in Not geraten sind. Besonders deutlich wird dieser Einsatz an Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr, wenn viele Menschen im Land freihaben und unsere Einsatzkräfte dennoch zur Stelle sind", sagte Innenminister Peter Beuth.
"Übergriffe und gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte sind völlig inakzeptabel"
"Für ihren Dienst an den Weihnachtsfeiertagen und dem bevorstehenden Jahreswechsel bedanke ich mich bei allen Polizistinnen und Polizisten und Kräften der Feuerwehren und Rettungsdienste sehr herzlich. Die, die uns bei Unfällen häufig auch ehrenamtlich retten, medizinisch versorgen und für unsere Sicherheit einstehen, verdienen größten Respekt." Übergriffe und gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte seien völlig inakzeptabel und finden laut Beuth dennoch viel zu oft statt. "Wer Einsatzkräfte angreift, stellt sich gegen unseren Rechtsstaat und unser demokratisches Miteinander. Solche Untaten müssen deshalb hart bestraft werden. Die hessische Polizei wird auch in der Silvesternacht gezielt Präsenz zeigen und sich zum Schutz der Bevölkerung bei Bedarf jeglichen Randalierern entgegenstellen. Wir wünschen den Kräften einen ruhigen Einsatz und einen gesunden Start ins neue Jahr."
Hass und Gewalt gegen Einsatzkräfte: Poseck fordert klare Grenzen
Justizminister Roman Poseck führte weiter aus: "Es ist erschreckend, welchem Hass und welcher Gewalt Einsatzkräfte ausgesetzt sind. Hier müssen wir klare Grenzen ziehen und diejenigen, die sich für unseren Staat und unsere Gesellschaft einsetzen, besonders schützen, insbesondere auch mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb muss die konsequente Verfolgung von Straftaten gegen Einsatzkräfte hohe Priorität haben. Unser Rechtsstaat ist zum unmissverständlichen Handeln aufgerufen, um seine Repräsentanten und seine Abläufe zu schützen." Der 53-Jährige konkretisierte: "Anfang dieses Jahres haben wir daher in allen hessischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet, um noch effektiver gegen Straftaten gegen Einsatzkräfte vorzugehen. Wir sichern so eine konsequente, zügige und einheitliche Bearbeitung, schaffen damit Spezialwissen und bündeln Kompetenz. Zudem setzen wir ein klares Signal gegen diejenigen, die Einsatzkräfte und unseren Staat angreifen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits 2021 überdies in einer Rundverfügung ein konsequentes Vorgehen vorgeschrieben, das Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit in der Regel ausschließt. Handlungsfähigkeit und Härte des Rechtsstaats sind bei Übergriffen auf Einsatzkräfte unverzichtbar."
Bodycams auch in Silvesternacht im Einsatz
Für einen besseren Schutz von Polizistinnen und Polizisten wurden bereits im Jahr 2016 alle hessischen Polizeipräsidien mit der Bodycam ausgestattet. Aktuell sind mehr als 1.000 Bodycams bei der hessischen Polizei im Einsatz. Mit Hilfe des Einsatzes dieser Technologie konnten bereits mehrere hundert Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Waffengesetz, wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruchs und Brandstiftung rechtssicher eingeleitet werden.
Vorrangiges Ziel des Einsatzes ist es, die im Rahmen von brennpunktorientierten Maßnahmen eingesetzten Polizeibeamten – vorwiegend des Wach- und Wechseldienstes– vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen und in diesem Zusammenhang Straftaten rechtssicher aufzeichnen zu können. Gleichzeitig tragen sie erfahrungsgemäß zur Deeskalation von Kontrollmaßnahmen bei.
Hessischen Landesregierung setzt sich für einen besseren Schutz von Einsatzkräften ein
Die Hessische Landesregierung hatte bereits im Jahr 2015 über eine Initiative im Bundesrat eine Strafverschärfung des bundesweit geltenden Strafgesetzbuches (StGB) angestoßen, mit der Angriffe auf Einsatzkräfte härter bestraft und so auch eine abschreckende Wirkung gegen solche Taten erzielt werden soll. Im April 2017 schließlich mündete der hessische Vorschlag in einer Anpassung des Strafgesetzbuches. Das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" droht bei tätlichen Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten, ermittelnde Staatsanwältinnen und -anwälte sowie andere Sicherheits- oder Rettungskräfte seither mit bis zu fünf Jahren Haft, die Mindeststrafe beträgt drei Monate. Sicherheits- und Rettungskräfte wurden damit durch neue Straftatbestände besser geschützt.
Zuletzt forderte Hessen im Sommer 2023 auf der Justiz- (Jumiko) und Innenministerkonferenz (IMK) eine Anpassung des Strafrahmens für die täterschaftliche Begehung des Landfriedensbruchs (§ 125 Strafgesetzbuch; Landfriedensbruch), wenn aus einer Gruppe heraus ein Angriff auf die in § 114 Strafgesetzbuch (StGB) genannten Personen erfolgt. Hessen spricht sich dafür aus, dass der Strafrahmen jeweils auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug angehoben wird. Bislang sieht der § 125 StGB als Mindeststrafmaß eine Geldstrafe und der § 114 einen dreimonatigen Freiheitsentzug vor, der wiederum häufig in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Bei einem Mindeststrafmaß von sechs Monaten wäre eine solche Umwandlung in eine Geldstrafe ausgeschlossen. Die IMK folgte dem hessischen Vorschlag und sprach sich einstimmig dafür aus, dass der Strafrahmen bei Angriffen auf Einsatzkräfte aus einer Gruppe heraus künftig härter bestraft werden soll.
Sichtbare Verbundenheit und Wertschätzung
Als Zeichen der Verbundenheit mit den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten hat das Hessische Innenministerium im Jahr 2015 die Aktion "Schutzschleife" ins Leben gerufen. In den Farben Blau, Rot und Weiß gehalten, steht sie für die Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte in Hessen. Schutzschleifenträger zeigen ihre Solidarität und Wertschätzung für die Frauen und Männer, die tagtäglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für uns einstehen. Bisher wurden rund 200.000 Schutzschleifen verteilt.
Seit Februar 2019 gibt es in Hessen ein landesweites Meldesystem, welches unter Mitwirkung von nichtpolizeilichen Einsatzkräften auf freiwilliger Basis auch Bedrohungen und Attacken erfassen kann, die nicht zur Strafanzeige gebracht wurden. Je mehr die Sicherheitsbehörden über die verschiedenen Formen von Gewalt gegenüber Einsatzkräften in Erfahrung bringen können, desto besser können passgenaue Präventionsangebote für die Helferinnen und Helfer entwickelt werden.
Angriffe auf Einsatzkräfte: Leichter Rückgang, aber weiterhin auf hohem Niveau
Seit vielen Jahren steigen die Angriffe auf Einsatzkräfte kontinuierlich an. Die Zahl der Übergriffe gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Vergleich zum Vorjahr 2021 mit 4.916 registrierten Opferzahlen erfreulicherweise um 205 Opfer auf 4.711 zurückgegangen. In 1.953 Fällen wurden Polizeibeamte Ziel tätlicher Angriffe. Die Opferzahl von Angriffen auf Rettungskräfte (2021: 138) stieg auf 151 an. Auch elf Feuerwehrleute meldeten im vergangenen Jahr Übergriffe. Bei den meisten Angriffen gegen Polizeibeamte handelte es sich um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie um tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113, 114 und 115 StGB). Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den getätigten Angriffen auf Feuerwehrleute und sonstige Rettungsdienste. Auch hier fällt die überwiegende Zahl der Delikte unter die §§ 114 und 115 StGB. (pm) +++