Abstand zu Kliniken und Kirchen
Ordnungsbehörde mahnt zur Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk
Archivfoto: O|N/Martin Engel
31.12.2023 / HÜNFELD -
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerkskörpern gesetzlich verboten. Darauf weist die Ordnungsbehörde der Stadt Hünfeld (Kreis Fulda) hin.
Grundsätzlich sollten alle einschlägigen Empfehlungen auf den Verpackungen der Feuerwerkskörper beachtet werden, um ein gefahrloses Abbrennen sicherzustellen. Deshalb sollte jeder, der Raketen und Böller an Silvester anzündet, sich vergewissern, dass der Ort auch geeignet ist.
Um Konflikte und Probleme zu vermeiden, sollte auch genügend Abstand zu landwirtschaftlichen Anwesen mit Tierbeständen und leicht entzündlichen Trockenfuttervorräten gehalten werden.