Ella Fuhrmann weiß, wo der Schuh drückt
Es gibt einen Unterschied zwischen Podologie und Fußpflege
Fotos: privat
27.12.2023 / PETERSBERG -
Mehr als 50 Namen und Adressen ploppen auf, wenn man im Internet erfahren will, wie viele Fußpfleger, Fußpflegerinnen oder Podologen im Landkreis Fulda tätig sind. Abgesehen davon, dass die wenigsten Menschen wissen, was diese Berufsgruppen unterscheidet, ist es eine Liste, die auf eine zufriedenstellende Abdeckung im Kreis hindeutet. Ella Fuhrmann aus Sickels ist darin noch nicht aufgeführt. Sie hat erst vor einem Vierteljahr ihre Podologen-Praxis in der Petersberger Rabanus-Maurus-Straße 4 eröffnet.
Puristisch, ganz in Weiß gehalten, ist ihre große Praxis im Zentrum von Petersberg, nicht weit vom Rathaus entfernt. Früher war hier die Drogerie Axt und daneben der Friseur Schneider, später die Apotheke Zentgraf und danach ein Kosmetik-Geschäft. Weiß sei ihre Farbe, erklärt die 42-Jährige mit einer einladenden Handbewegung bei einer kleinen Führung durch ihre Räume: Drei komplette Behandlungszimmer und ein Aufenthaltsraum. Aber der wichtigste Platz in der Praxis, das betont die vierfache Mutter nicht ohne Stolz, sei der Desinfektionsraum. Hier stehen Hochleistungs-Spülmaschinen, in denen das medizinische Besteck desinfiziert und in einem besonderen Verfahren luftdicht eingeschweißt wird. Über eine Identifikationsnummer ist dann ermöglicht, dass jeder Patient und Kunde immer wieder mit dem bei ihm verwendeten medizinischen Besteck behandelt wird. Die Gesundheitsbehörden kontrollieren den Zustand und die Arbeitsweise der Maschinen regelmäßig. "Was Sie hier in dem Raum sehen, hat Zehntausende gekostet", raunt mir Ella Fuhrmann fast verschwörerisch zu. Das muss sich natürlich auch erst einmal amortisieren.
Generell gilt: Kosmetische Fußpflege beinhaltet vor allem pflegende und verschönernde Maßnahmen für gesunde Füße. Sie steht allen Menschen offen, während die medizinische Fußpflege eine bestimmte ärztliche Diagnose voraussetzt. Ihr Metier hingegen, so die Podologin Ella Fuhrmann, befasse sich mit der medizinischen Behandlung, also im Falle einer krankhaften Veränderung der Füße, wie sie etwa bei Hornschwielen, Nagelpilz oder Warzen vorliegt. So dürfen podologische Therapien auch nur von ausgebildeten Podologen sowie medizinischen Fußpflegern durchgeführt werden. Seit 2002 sei deren Berufsausbildung in Deutschland im Podologengesetz (PodG) geregelt. "Die Podologie", erklärt Ella Fuhrmann, "gehört zu den anerkannten Heilmitteln - Ärztinnen und Ärzte können sie grundsätzlich dann verordnen, wenn beim Patienten ohne Behandlung eine unumkehrbare Schädigung an den Füßen zu erwarten ist". Zu den Schädigungen in diesem Zusammenhang gehört das diabetische Fußsyndrom, Fußsyndrom bei Neuropathien (Erkrankungen des peripheren Nervensystems). Wichtig für betroffene Patienten: die Krankenkasse übernimmt die Therapiekosten, wenn die podologische Therapie vom Arzt verordnet wurde. Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Kasse die Kosten in voller Höhe. Und: Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung dazu. Das gilt nicht für zahlungsbefreite Versicherte.
Am Ende unseres Gesprächs an diesem Nachmittag steht ein Mann mit einem Werkzeugkasten in der Tür: Ellas Mann. Er muss noch eine Ablage an der Wand im Wartezimmer anbringen – damit die Zeitschriften und Zeitungen ordentlich bereitliegen. Und dann können die Patienten kommen. (Thomas Witzel)+++