Mehr Geld für Friseure
Friseurhandwerk: Bezahlung der Beschäftigten für alle Betriebe verbindlich
Symbolbild: Pixabay
05.12.2023 / REGION -
Alle Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk müssen künftig mindestens nach dem aktuellen Lohntarifvertrag bezahlt werden. Dafür hat der zuständige Ausschuss im hessischen Sozialministerium gestimmt. Verdi und der Landesinnungsverband Friseurhandwerk in Hessen hatten einen entsprechenden Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Sobald die formale Zustimmung von Sozialminister Klose vorliegt und die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft.
Rückwirkend zum 1. Juni haben dann auch Beschäftigte nicht-tarifgebundener Friseurbetriebe in Hessen Anspruch auf die allgemeinverbindlichen Tariflöhne. Das bedeutet, dass die im Lohntarifvertrag Nummer 18 vereinbarten Löhne für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk in Hessen gelten, also auch für diejenigen, die in Salons arbeiten, die nicht tarifgebunden sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Lohn zu bezahlen und Beschäftigte können mögliche Differenzen rückwirkend einfordern.
Eine Tarifeinigung hatte Verdi Hessen im Mai dieses Jahres mit dem Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Hessen erreicht. Eine erfahrene Friseurin erhält seit Juni 2023 14,50 Euro in der Stunde. Ausgenommen von der Allgemeinverbindlichkeit sind Meister in verantwortlicher Stellung zum Beispiel als Filial- oder Abteilungsleiter mit über zehn Beschäftigten.
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Foto: verdi.de