Negativsaldo von 16 Millionen

Kreishaushaltsentwurf: "Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert"

Kreistagssitzung in der Haunehalle am Montag
Fotos: Marius Auth

05.12.2023 / BURGHAUN - Am Montag wurde in der Kreistagssitzung in der Haunehalle in Burghaun (Landkreis Fulda) auch der Kreishaushaltsentwurf 2024 eingebracht. Landrat Bernd Woide hat den bereits vierten defizitären Etatentwurf in Folge zu verteidigen - ein negativer Saldo von 16 Millionen Euro kann nur unter Heranziehung der Ergebnisrücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden.



Zu Beginn der Kreistagssitzung wurde Landrat Bernd Woide (CDU), der seit bereits 2007 das Amt innehat und 2023 die Wahl 2023 mit fast 63 Prozent gewann, verpflichtet, bedankte sich für das Vertrauen, mahnte aber Wachsamkeit an: "Wir leben in Deutschland nicht nur außen- und sicherheitspolitisch, sondern vor allem auch wirtschaftlich und finanziell in herausfordernden und schwierigen Zeiten! Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt hat große Teile der Finanzpolitik des Bundes aus der Bahn geworfen. Dieses Urteil wird in den kommenden Jahren zwangsläufig auch gravierende Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen haben."

Auf der Grundlage des zweiten Finanzstatus 2023 lag das Defizit im laufenden Haushaltsjahr bei 5,2 Millionen Euro. Nach aktuellem Stand der Haushaltsrechnung wird das Ergebnis 2023 zum Jahresende bei rund 11 Millionen Euro liegen. Gründe für dieses positive Ergebnis, so Woide, lägen auch in besonderen Finanzzuweisungen von Bund und Land im Bereich des Flüchtlingswesens.


Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert

2024 sei absehbar, dass sich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Kreishaushalt erheblich verschlechtern. Bei weiterhin hoher Investitionstätigkeit und der gegenwärtigen Zinssituation müsse der Landkreis zwangsläufig seine Kreditaufnahme und damit seine Verschuldung steigern. "Im Entwurf des Finanzhaushalts 2024 wird die ordentliche Tilgung von Krediten in Höhe von rund 7,6 Millionen Euro nicht aus dem Zahlungsmittelfluss der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert, da ein Zahlungsmittelbedarf von rund 9,4 Millionen Euro besteht. Der haushaltrechtlich geforderte Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt 2024 kann damit zunächst nicht erreicht werden. Zum Haushaltsausgleich kann in diesen Fällen nach dem Finanzplanungserlass des Landes Hessen jedoch ausnahmsweise die ungebundene Liquidität herangezogen werden.

Der Landkreis Fulda nutzt diese Möglichkeit wie schon in den Vorjahren für den Ausgleich des Finanzhaushalts 2024. Für das nächste Haushaltsjahr ist damit kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich", so Woide. Der gesetzlichen Verpflichtung, einen Liquiditätspuffer auszuweisen, komme der Landkreis auch im Haushaltsjahr 2024 nach. Hierfür sind 4 Prozent des Durchschnitts der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der letzten drei Jahre in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro vorgesehen.


Gegenwärtige Verschuldungssituation

"Die gegenwärtige Verschuldungssituation des Landkreises Fulda zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen stellt sich wie folgt dar: Die nominale Verschuldung liegt Ende 2023 bei 93,7 Millionen Euro und damit um 2 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr. Tatsächlich verringert sich diese Nominalverschuldung um Tilgungsleistungen von Bund und Land in Höhe von 14,6 Millionen Euro, die den Landkreis bei der Kreditrückzahlung entlasten."

Die effektive Verschuldung des Landkreises beträgt damit gegenwärtig 79,2 Millionen Euro. 69,6 Millionen Euro der bestehenden Darlehen sind zinsverbilligte oder zinsfreie Förderdarlehen der öffentlichen Hand, gegenwärtig sind nur 3,9 Mllionen Euro reguläre Kreditmarktdarlehen. Der Rahmen zur Kreditaufnahme für das kommende Haushaltsjahr ist insgesamt in Höhe von 55,8 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus 28,8 Millionen Euro Kreditmarktdarlehen und 27 Millionen Euro Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds zusammen.


Kommunaler Finanzausgleich

Nach Berechnungen des hessischen Finanzministeriums ergibt sich für den KFA (Kreisfinanzausgleich) 2024 ein Verbesserungspotential gegenüber der festgeschriebenen Finanzausgleichsmasse in Höhe von 628 Millionen Euro. Die Hälfte dieses Verbesserungsbetrages wurde vom Land Hessen bereits in die Finanzausgleichsmasse 2023 integriert. Die verbleibende zweite Hälfte erhöht das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs von 6,447 Milliarden Euro auf 6,761 Milliarden Euro.

Ertragssituation verringert

Das Land Hessen die Strukturräume im Landesentwicklungsplan (LEP) neu geordnet. Hiervon sind sechs Kommunen im Landkreis betroffen, die künftig nicht mehr dem ländlichen Raum angehören und die damit über die Bindung des KFA an den LEP ebenso wie der Landkreis Fulda nicht mehr an der finanziellen "Veredelung" ihrer Einwohnerzahl nach der KFA-Systematik teilhaben. Durch diese Änderungen wird die Ertragssituation des Landkreises innerhalb des KFA dauerhaft und in doppelter Hinsicht verringert: "Erstens erhält der Landkreis im Rahmen des KFA 2024 rund 2,6 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen. Zweitens entfällt auf den Landkreis 2024 rund eine Million Euro weniger
Kreis- und Schulumlage, weil sich die Umlagegrundlagen der sechs Kommunen gegenüber der bisherigen Regelung verringern. Im Ergebnis treffen die negativen Auswirkungen des KFA 2024 den Landkreis aufgrund der Änderungen im LEP mit rund 3,6 Millionen Euro.



"Es bleibt abzuwarten, ob der hessische Verwaltungsgerichtshof der Klage des Landkreises und betroffener Kommunen stattgibt und den Landesentwicklungsplan in den angegriffenen Teilen für rechtswidrig erklärt. An dieser Stelle appelliere ich an die neue hessische Landesregierung, auf die betroffenen Kommunen und auf den Landkreis Fulda zuzugehen, um eine einvernehmliche Regelung zu finden", so Woide.

Konkrete Auswirkungen des Kreisfinanzausgleichs

Die Aufwendungen für Schulträgeraufgaben des Landkreises sind durch die kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme der Stadt Fulda, aufwandsdeckend und außerhalb der Kreisumlage zu finanzieren. Die geplante Deckungslücke im Schuletat beträgt nach Abzug der Erträge für das kommende Haushaltsjahr 45,1 Millionen Euro. Auf der Basis der vom Land vorgegebenen Grundlagen der Schulumlage ergibt sich daraus ein gegenüber 2023 unveränderter Schulumlagehebesatz von 17,5 Prozent. Der durchschnittliche Schulumlagehebesatz aller hessischen Landkreise liegt nach einer aktuellen Umfrage des Hessischen Landkreistages bei 19 Prozent für das kommende Haushaltsjahr 2024. Auch der Entwurf des Kreisetats 2024 basiert wie auch in den letzten Jahren auf gleichbleibenden Kreisumlagehebesätzen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 30,57Prozent beziehungsweise 35,55 Prozent für die Stadt Fulda.


Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt des Landkreises Fulda erreiche im nächsten Jahr mit Erträgen in Höhe von 456,7 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 472,7 Millionen Euro erneut ein Rekordvolumen, so Woide. Das planerische Haushaltsdefizit beträgt 16 Millionen Euro. Gerade einmal ein Drittel dieser Aufwendungen würden über die Kreis- und Schulumlage kommunal finanziert. Das 2024 veranschlagte gesamte Investitionsvolumen beträgt knapp 110 Millionen Euro. Erhebliche Investitionen sollen im nächsten Jahr im Bereich des von Bund und Land geförderten Glasfaserausbaus getätigt werden.



"Hierfür sind Auszahlungen in Höhe von über 47 Millionen Euro vorgesehen. Weiterer bedeutender Investitionsschwerpunkt des Landkreises sind auch 2024 traditionell wieder die Schulen. Für den Bau, die investive Sanierung und auch die Digitalisierung der Kreisschulen auf der Grundlage des Medienentwicklungsplans sind Finanzmittel in Höhe von insgesamt 44,3 Millionen Euro im Haushaltsentwurf veranschlagt. Für den Kreisstraßenbau im nächsten Jahr sieht der Haushaltsentwurf Investitionen in Höhe von rund 13 Millionen Euro vor. Hinzu kommen 1 Million Euro zur Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beim Ausbau von Radwegen im Rahmen der Kreiskonzeption. (mau) +++

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