Gemeindevertretung entscheidet am Donnerstag
Kommt die Kurbeitragspflicht "für beruflich veranlasste Übernachtungen"?
Foto: O|N - Archiv / Christian Bornträger
13.12.2023 / BAD SALZSCHLIRF -
In der Kurgemeinde Bad Salzschlirf (Kreis Fulda) regt sich Widerstand dagegen, zum 1. Januar 2024 die Kurbeitragspflicht "für beruflich veranlasste Übernachtungen" einführen zu wollen. Über diese Pläne hat sich OSTHESSEN|NEWS mit Gerhard Bangert unterhalten, Geschäftsführer beim "Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten". Dessen Fazit: "Diese Überlegungen sind viel zu kurz gedacht. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, hätte dies gravierenden Einfluss auf die künftige Weiterentwicklung und den Erhalt des Standortes".
Die Bedenken wurden Bürgermeister Matthias Kübel auch in schriftlicher Form übermittelt, zumal am 14. Dezember die Gemeindevertretung um 19.30 Uhr im Kulturkessel endgültig über den Sachverhalt entscheiden soll.
"Keine Entlastung - im Gegenteil"
Auch der Bundesverband beziehungsweise die Hotel "Haus der Standesbeamten" GmbH werde stark belastet werden. Bei jährlich 5.000 Teilnehmenden an den Seminaren müssten 5.000 Datensätze verarbeitet werden. Hinzu kämen die Kosten für Änderung der EDV-Programme und die Implementierung eines neuen Meldeprozesses an die Kommune. Bangert: "Eine Entlastung der Wirtschaft sieht anders aus".Der eindringlich formulierte Appell an Bürgermeister Kübel. "Mit Einführung einer solchen Kurbeitragspflicht wird der Standort Bad Salzschlirf nicht gestärkt - im Gegenteil! Es drohen weniger Teilnehmer an Präsenzseminaren an den Akademien, weniger Arbeitsplätze und Umsatz im 'Hotel der Standesbeamten' und letztendlich weniger Kundschaft für den örtlichen Handel".
Gegenüber OSTHESSEN|NEWS hat Bürgermeister Kübel schriftlich zu der Thematik Stellung bezogen.
O|N: Stimmen diese Überlegungen (zur Erhöhung der Kurtaxe)?
Bürgermeister Matthias Kübel: Dies ist richtig. Auslöser der Überlegungen ist eine Anfrage in der Gemeindevertretung aus dem Sommer beziehungsweise die Ende Juli durch den Landtag verabschiedete Änderung des Kommunalabgabengesetzes, die seither die Heranziehung beruflich veranlasster Übernachtungen zum Kurbeitrag ermöglicht. Daraufhin wurde im September eine entsprechende Vorlage eingebracht. Auf die Einwände der Standesbeamten hin hat der Haupt- und Finanzausschuss Änderungen auf den Weg gebracht (s.u.). Die Änderungsvorschläge wurden eingearbeitet und der Gemeindevertretung für die Sitzung im Dezember zur Beratung und Beschlussfassung eingereicht.
O|N: Was ist der Hintergrund für diese Pläne?
O|N: Wie sieht der Zeitplan aus (Entscheidung am 14.12. bei der GMV?)?
Bürgermeister Matthias Kübel: Nach Beratungen der Fraktionen ist die Vorlage zur Beschlussfassung in der Sitzung am 14.12. vorgelegt worden. Die Umsetzung wird in der Vorlage ab dem 1.1.2024 vorgeschlagen.
O|N: Wie hoch soll der Beitrag sein, und ab wann soll dieser eingeführt werden?
Bürgermeister Matthias Kübel: Die Beitragshöhe wurde durch die HFA-Sitzung im September nochmal reduziert. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass beruflich veranlasste Übernachtungen oftmals erst nach Tagungsschluss aus dem Übernachtungsbetrieb herausgehen. Damit wurde einem Kritikpunkt der Übernachtungsbetriebe Rechnung getragen. Der Betrag läge, eine Beschlussfassung vorausgesetzt, damit mit 1,25 Euro beispielsweise auch unter dem Tourismusbeitrag der Stadt Fulda. (Bertram Lenz) +++