Gefahrgutkontrollen an der A7
Zahlreiche Beanstandungen auf den Parklätzen Rot- und Hummelskopf
Fotos: Polizei
30.11.2023 / REGION FD -
Beamte der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste kontrolliertem gemeinsam mit Kräften des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM), des Zolls sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Fulda zwei Tage lang den Schwerverkehr auf der A7 - spezieller Fokus lag dabei auf Gefahrguttransporten.
Darüber hinaus nahmen sie außerdem die Eignung und Fahrtüchtigkeit des Fahrpersonals, die Fahrzeugtechnik, die Gewichte und Abmessungen der Transportfahrzeuge, die Ladungssicherung sowie die Einhaltung güterkraftverkehrsrechtlicher und fahrpersonalrechtlicher Vorschriften in Augenschein. Mitarbeitende des Hauptzollamtes Gießen (Kontrolleinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrollierten das Fahrpersonal zudem auf mögliche illegale Beschäftigung.
Hohe Beanstandungsquote aus den verschiedensten Rechtsbereichen
Die ressortübergreifenden Kontrollen erwiesen sich als äußerst effektiv zur Feststellung von Verstößen. Von insgesamt 122 kontrollierten Transporten an beiden Kontrolltagen, wurden 53 beanstandet. Eine hohe Beanstandungsquote wies erneut der Kontrollschwerpunkt Gefahrgut auf. Von insgesamt 53 kontrollierten Gefahrgutzügen mussten zehn beanstandet werden. Die festgestellten Verstöße im Gefahrgutbereich reichten von fehlender Schutzausrüstung über unzureichende Dokumente und Nachweise sowie Verpackungsproblematiken, bis zu mangelhafter Kennzeichnung von Transportfahrzeugen. Hohe Beanstandungsquoten bestanden auch im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Zwei Transporten musste wegen dieser Verstöße vorübergehend die Weiterfahrt untersagt werden, es wurden Bußgelder und Sicherheitsleistungen im hohen vierstelligen Eurobereich erhoben.Lkw-Fahrer ein.
der seitlichen Schiebeplanen bereits teilweise aus den Halterungen rutschten und auf den Parkplatz fielen. Die Weiterfahrt musste untersagt und eine Nachsicherung bzw. Teilentladung des Transports angeordnet werden.
Unzureichend gesicherte Ladung
Einem zweiten Sattelzug musste die Weiterfahrt am Folgetag untersagt werden. Dieser wurde in der Gegenrichtung der A 7 auf dem Parkplatz Rotkopf kontrolliert. Die Beamten staunten bei Öffnung der hinteren Türen des Sattelaufliegers nicht schlecht. Im Anhänger geladen und völlig unzureichend gesichert waren zwei Beton-Ausgleichsgewichte für Baukräne, zwei Gitterrahmen-Kranausleger sowie mehrere Kranstreben aus Stahl übereinandergestapelt. Die gesamte Ladung war lediglich durch zwei Spanngurte zu sichern versucht worden, die zudem Beschädigungen aufwiesen.Beide Sattelzüge waren zur Beförderung ihrer jeweiligen Gesamtladung nicht geeignet. Während die Weihnachtsbäume auf dem Parkplatz Hummelskopf auf zwei Sattelzüge verteilt werden mussten, wurden die Kranteile auf dem Parkplatz Rotkopf durch einen Autokran auf drei zugeführte Ersatzfahrzeuge umgeladen. Der ursprünglich verwendete Sattelanhänger musste vollständig entladen werden, da bei diesem Fahrzeug durch einen technischen Sachverständigen des BALM, erhebliche Mängel an den Bremsen festgestellt wurden und dieser damit nur noch leer zur nächsten geeigneten Werkstatt gefahren werden durfte. Bei beiden Fahrern wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Darüber hinaus wurden gegen die betroffenen Transportunternehmen "Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung" eingeleitet. Die Höhe dieser angepassten Bußgelder für die Transportunternehmer wird voraussichtlich jeweils im mittleren vierstelligen Eurobereich liegen. Die Umlade- und Nachsicherungsarbeiten von
Transportfahrzeugen, dauerten im Zuge dieser Kontrollmaßnahme insgesamt drei Tage an.
Insgesamt 45 Fahrverbote
Zur Minimierung von Gefahren durch die Ableitung des zu kontrollierenden Schwerverkehrs auf den Parkplatz Hummelskopf, wurde in diesem Abschnitt der A7 mittwochs die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen sogenannten "Geschwindigkeitstrichter", zunächst auf maximal 100 km/h reduziert und dann schrittweise auf 80 und schließlich auf maximal 60 km/h begrenzt. Zusätzlich wurde ein Überholverbot für Lkw und Kraftomnibusse (KOM) eingerichtet. Diese Maßnahmen erfolgten mit Hilfe einer gut sichtbaren Beschilderung. Eine präventive Geschwindigkeitsüberwachung ergab, dass von etwa 2.500 passierenden Fahrzeugeinheiten, rund zehn Prozent die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h deutlich überschritten. 45 Verkehrsteilnehmende wurden mit mehr als 40 km/h zu viel gemessen. Derartige Verstöße haben eine Regelbuße in Höhe von je 320 Euro und in der Regel den Eintrag von zwei Punkten in Flensburg - verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot - zur Folge. (pm) +++