Wieder Schutz durch Masken

Infektionswelle: Klinikum und Herz-Jesu-Krankenhaus treffen Vorsorge

Corona, Grippe und Erkältungen: So ist die aktuelle Lage im Klinikum und Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda.
Symbolbild: O|N/Carina Jirsch

25.11.2023 / FULDA - Schniefende Nasen, Hustenanfälle und kratzender Hals: Die aktuelle Infektionswelle macht sich auch in Hessen bemerkbar - sei es mit Corona, Grippe oder Erkältungen. Viele Hausarztpraxen stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen, Kliniken beobachten die Lage und haben bereits einige Vorkehrungen getroffen, wie etwa das Tragen einer Maske. OSTHESSEN|NEWS hat beim Herz-Jesu-Krankenhaus und dem Klinikum in Fulda den Status quo erfragt.



Viktoria Schmitt, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, teilt für das Herz-Jesu-Krankenhaus mit: "Vor dem Hintergrund der aktuellen Zunahme von Corona-Infektionen und Atemwegserkrankungen haben wir im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda individuelle Vorschriften festgelegt." Konkret heißt das: "Seit dem 13. November 2023 besteht für alle Mitarbeitenden in den Bereichen mit direktem Patientenkontakt beispielsweise in der Notaufnahme, Intensivstation, Geriatrie und Stationen, die Verpflichtung, medizinische Masken zu tragen. Bei der Betreuung von Covid-Patienten ist selbstverständlich zusätzliche Schutzkleidung und eine FFP2-Maske erforderlich."

Empfehlung: Maske trägt zum Schutz von vulnerablen Personengruppen bei

Aktuell besteht laut der Pressesprecherin keine allgemeine Maskenpflicht für Besucher, Begleitpersonen oder ambulante Patienten, "jedoch empfehlen wir seit Entfall des rechtlichen Rahmens für die Corona-Schutzmaßnahmen das Tragen einer Maske im Krankenhaus, um die vulnerable Personengruppe von Patienten zu schützen. Für einige sensible Bereiche haben wir bereits eine Maskenpflicht für Besucher eingeführt." Besuche seien nach wie vor erlaubt.

"Tragen Verantwortung für die uns anvertrauten Patienten und Mitarbeiter"

"Die Gesundheitsbehörden und das Krankenhaus evaluieren kontinuierlich die Situation, basierend auf Expertenrat wird dann über mögliche Maßnahmen wie erneute Maskenpflicht oder weitere 'Corona'-Sicherheitsregeln entschieden", so Schmitt. "In den kommenden Monaten könnte es zu einem Anstieg von Corona-Fällen oder Atemwegserkrankungen kommen, was gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen erfordern könnte, besonders wenn Fallzahlen steigen und damit ebenso Personalausfälle verbunden wären." Fest steht: "Wir tragen Verantwortung für die uns anvertrauten Patienten und Mitarbeiter und hoffen auf Verständnis für diese Schritte zum Infektionsschutz."

"Deutschlandweit erhöhte Aktivität an Atemwegsinfektionen"

Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel ist Vorstandssprecher des Klinikums Fulda und bewertet die Situation wie folgt: "Der aktuelle Wochenbericht des RKI weist nach wie vor auf eine erhöhte Aktivität an Atemwegserkrankungen (ARE) in Deutschland hin. Die ARE-Aktivität wird neben den für die Jahreszeit typischen Atemwegsinfektionen durch Erkältungsviren auch durch die seit dem Herbst steigende Zahl von SARS-CoV-2-Infektionen verursacht." Im November seien SARS-CoV-2 Infektionen wieder häufiger zu verzeichnen gewesen (21 Prozent aller ARE). Derzeit werden laut Dr. Menzel ARE aber am häufigsten durch Rhinoviren ausgelöst. "Der Anstieg schwerer Atemwegserkrankungen, verursacht durch SARS-CoV-2, bleibt aktuell weiter überschaubar. Ältere Menschen haben jedoch immer noch ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion." 

Im Klinikum Fulda werden 16 COVID-Patienten auf der Normalstation, davon ein Patient in der Kinderklinik behandelt (Stand: 23.11.2023). 

"Allgemeine Maskenpflicht derzeit nicht erforderlich"

Eine allgemeine Maskenpflicht als präventive Maßnahme hält Dr. Menzel zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich. Das freiwillige Tragen einer Maske (Mund-Nase-Schutz (MNS) oder FFP-2) werde allerdings empfohlen. Für die Mitarbeitenden gilt: "Wer in den letzten fünf Tagen engen Kontakt zu einer Person mit einer COVID-Erkrankung hatte oder Erkältungssymptome aufweist und arbeitsfähig ist, trägt eine FFP-2-Maske. Bei stärkeren Symptomen bzw. Arbeitsunfähigkeit ist der Hausarzt zu kontaktieren. Bei der Versorgung von Patienten mit Erkältungs-Symptomen ist immer eine FFP2-Maske zu tragen." Unabhängig davon gelten im Klinikum Fulda auch weiterhin alle Regelungen zum Tragen von MNS oder FFP2-Masken im Rahmen der Basishygiene. Diese seien strikt einzuhalten. (mkr) +++

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