Wenn Hilfe zur Herausforderung wird
Frust im Behördendschungel - Eingliederungshilfe für autistische Kinder
Sisyphos ist Familien autistischer Kinder und Jugendlicher aus dem Umgang mit Behörden wohl bekannt
Symbolbild: pixabay
21.11.2023 / REGION -
Eine verzweifelte Mutter hat sich an uns gewandt, weil sie das Gefühl hat, im Dauerkampf mit den Behörden, von denen sie sich eigentlich kompetente Hilfestellung für ihren autistischen Sohn erwartet, im Stich gelassen fühlt. Ihre Schlussfolgerung nach vielen Querelen: Betroffene Eltern müssen sich zusammentun und ihre Stimme gemeinsam laut erheben, nur dann können sie am Ende etwas bewirken. Wir veröffentlichen ihren Text im Wortlaut.
Die Erziehung autistischer Kinder stellt an betroffene Eltern besondere Herausforderungen und bringt sie oftmals im Alltag an ihre emotionale und praktische Belastungsgrenze. Wenn das Verhalten ihrer Kinder in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stößt, werden Eltern mit Vorwürfen über fehlgeschlagene Erziehung, mangelnde Erziehungskompetenzen oder auch fehlende Kooperationsbereitschaft konfrontiert, obwohl sie im Hinblick auf ihr autistisches Kind selbst eine Expertinnenrolle innehaben.
Haben Eltern mit ihren autistischen Kindern den langen und kräftezehrenden Weg der Diagnostik erfolgreich hinter sich gebracht, erfolgt meist die Suche nach geeigneten Hilfe-, Förder- bzw. finanziellen Unterstützungssystemen verbunden mit der Kontaktaufnahme zu unterschiedlichen Behörden (z. B. Versorgungsamt, Jugendamt, Sozialamt) und dem Stellen zahlreicher Anträge. Diese Wege müssen sich Eltern häufig – trotz begrenzter Ressourcen – in mühevoller Kleinarbeit selbst erarbeiten, da ihnen eine adäquate Begleitung und Unterstützung zum Zeitpunkt der Diagnose in der Regel nicht zur Verfügung steht. Dabei stoßen sie beispielsweise im Rahmen der Eingliederungshilfe auch immer wieder an Systemgrenzen, welche letztlich die gesetzlich verankerte "Hilfe" zu einer weiteren, kaum bewältigbaren Herausforderung werden lässt, die sie im Alltag nicht selten an den Rand der Verzweiflung bringen kann.
So entsteht bei Eltern im (undurchsichtigen) Dschungel des Verwaltungsapparats öfter mal der Eindruck, als gehe es bei der Bescheidung von Hilfeanträgen nicht in erster Linie um eine adäquate und passgenaue Unterstützung zum Wohle ihres Kindes, sondern um vorgefertigte "Pauschallösungen" verbunden mit einer möglichst effizienten Kostenersparnis. In diesem Zusammenhang werden tatsächliche Bedarfe – aufgrund der Unsichtbarkeit der vorliegenden Beeinträchtigung – häufig mehrfach hinterfragt oder nur unzureichend (an)erkannt bzw. berücksichtigt und führen damit nicht selten zu einer Unterversorgung des Kindes im System. Unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten von Anträgen, das Nichteinhalten von konkreten Absprachen, Vereinbarungen und Fristen, der ständige Funktionsdruck auf Familien mit Verweis auf ihre Mitwirkungspflichten und die dauerhafte Angst, dass mögliche Folgeanträge nicht oder nur unzureichend bewilligt werden, sind nur einige der ständigen Alltagsbegleiter vieler Familien, die sie ohnmächtig und hilflos machen. Ablehnungen von Hilfen in der ersten Instanz, trotz klarer und offensichtlicher Rechtsansprüche, sind dabei keine Ausnahme und führen dazu, dass Familien schlichtweg an ihre Grenzen geraten und letztlich auf (finanzielle) Ansprüche gänzlich verzichten, da ihnen im Alltag nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Kampf um ihre Rechte bis zum Ende durchzustehen.
Hilfen sollten individuell auf den bestehenden Bedarf abgestimmt werden
Betrachtet man in diesem Kontext jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe, so lässt sich grundsätzlich festhalten, dass diese den Hilfesuchenden bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen und auch den zuständigen Behördenmitarbeitenden im Prozess der Hilfegewährung – unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit – sicherlich zahlreiche Möglichkeiten und Freiräume für kreative (Einzelfall-)Lösungen bieten. Hilfen könn(t)en damit praktisch individuell auf den bestehenden Bedarf abgestimmt werden, was den nachhaltigen Erfolg einer Maßnahme sicherlich stark beeinflussen kann.
Eine authentische Kooperation auf Augenhöhe – wie sich dies viele Eltern und Betroffene wünschen – findet dagegen in der Regel selten statt. Eltern fühlen sich innerhalb der Behörde vielmehr als "Bittsteller" oder auch als "ein Aktenzeichen unter vielen", welches formal abgearbeitet wird, ohne dabei die familiären Konstellationen und Besonderheiten oder auch die individuellen Geschichten und Zusammenhänge dahinter annähernd zu verstehen oder auch wertzuschätzen. Das persönliche Schicksal oder der individuelle Hilfebedarf aller beteiligten Familienangehörigen stehen damit scheinbar eher selten im Mittelpunkt. Hilfesuchende Familien werden dagegen durch die zuvor genannte Vorgehensweise langfristig zermürbt und mit unnötig langen und komplizierten Verfahren mit ihrem Hilfegesuch schlichtweg allein gelassen. Ob Widersprüche oder auch Klageerhebungen – es kostet die Hilfesuchenden oder deren Angehörige viele Nerven, viel Zeit, mitunter auch viel Geld und vor allem sehr viel Kraft, die ihnen dann an anderer Stelle wieder fehlt. Solange es im Behördenapparat jedoch lediglich vordergründig um Kostendeckelung geht, die Fallzahlen der einzelnen Mitarbeitenden so hoch sind, dass individuelle Bedarfe in den Hintergrund rücken und lediglich eine pauschalisierte, formal-juristische Bearbeitung erfolgt, das Hilfesystem damit nicht vorrangig für den Hilfesuchenden da zu sein scheint und der/die Hilfesuchende immer noch als Bittsteller auftreten muss, der im Prinzip für jede Hilfegewährung dankbar sein sollte, wird sich daran leider auch langfristig nichts ändern.
Bei Kritik müssen die Eltern um Bewillung der Hilfen zittern
Trauen sich Eltern in diesem Kontext noch (berechtigte) Kritik zu äußern oder der scheinbaren "Behördenwillkür" deutlich und offen zu widersprechen, müssen sie nicht selten um die Weiterbewilligung ihrer Hilfen zittern oder spüren an anderer Stelle, dass die Mitarbeitenden der Behörde am "längeren Hebel" sitzen und werden dadurch schlimmstenfalls zum Schweigen gebracht. Werden dann noch (Dienstaufsichts-) Beschwerden scheinbar nicht ernst genommen oder aus Schutz der eigenen Mitarbeitenden nicht ausreichend und/oder sachgerecht geprüft, bekommt die Behörde damit am Ende eine Macht, die sie in einem deutschen Rechtsstaat nicht haben sollte. Behörden sind aufgrund ihrer Institutionalisierung, rechtlichen und finanziellen Mittel per se häufig übermächtig, wogegen, jenseits anwaltlicher und gerichtlicher Kontrolle, vor allem Öffentlichkeit, Selbstorganisation und Selbstvertretung helfen können. Betroffene Eltern müssen sich infolgedessen zusammentun und ihre Stimme gemeinsam laut erheben, nur dann können sie am Ende etwas bewirken.
Dieser Umgang mit Hilfesuchenden bzw. deren Angehörigen bleibt allerdings in der Praxis letztlich selten ohne Konsequenzen und mündet infolgedessen im Hilfeprozess in einigen Fällen in gegenseitigem Kräftemessen und energieraubenden Machtkämpfen, aus denen am Ende in der Regel jedoch nur Verlierer hervorgehen. Wenn nur ein Bruchteil der Kosten, die beispielsweise durch unnötige, langjährige Gerichtsverfahren, durch kräftezehrende, erfolglose Krisengespräche oder auch durch nicht zweckdienliche Tätigkeiten der Mitarbeitenden innerhalb der Behörde verursacht werden, in die Bewilligung und Kostenübernahme von dringend erforderlichen Hilfen flössen, wäre vielen Familien mit autistischen Kindern sicherlich mehr geholfen und den Steuerzahlenden bliebe am Ende viel Geld erspart." (ci)+++