Selbst routinierte Polizisten erschrocken
Lebensgefährlicher Ladungssicherungsverstoß auf der A7
Fotos: Autobahnpolizei Bad Hersfeld
18.11.2023 / KIRCHHEIM -
Höchstes Gefährdungspotenzial bestand für Verkehrsteilnehmende am Donnerstag gegen 12:30 Uhr auf der A7 in Richtung Fulda, zwischen der Anschlussstelle Hersfeld-West dem Kirchheimer Dreieck.
Eine Streife der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld war zu unmittelbarem Handeln gezwungen, als auf der A7, in der Gefällstrecke des "Reckeröder Berges", wenige hundert Meter vor dem Kirchheimer Dreieck, ein Sattelzug festgestellt wurde, dessen Ladung unmittelbar herabzufallen drohte. Der Sattelzug beförderte dort einen über vier Tonnen schweren Lkw-Anhänger, der während der Autobahnfahrt nahezu ungesichert auf dem mitgeführten Plateauauflieger hin und her rollte. Die vorher zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte hatten sich während der Fahrt teilweise aus ihren Verankerungen gelöst und schlugen flatternd auf und neben der Ladefläche des Sattelanhängers umher.
Sattelzugfahrer sichtlich geschockt und ausdrücklich dankbar für die Kontrolle
Erst nachdem der 55-jährige Lkw-Fahrer seine Ladung näher betrachtet hatte, erfasste er die Brisanz der Situation und damit das erhebliche Gefahrenpotenzial seiner Fahrt. Er gab an, von alledem im Fahrbetrieb nichts bemerkt zu haben. Auch wenn der Fahrer zunächst nicht wahrhaben wollte, dass vor allem seine eigenen Fehler bei der Ladungssicherung zu den bestehenden Gefahren geführt hatten, realisierte er doch sofort, dass hier nur großes Glück dazu geführt hatte, dass seine Fahrt nicht mit einem möglichen Unglück geendet hatte. Er zeigte sich dankbar für die Polizeikontrolle.Ursache - Unvermögen bei der Sicherung und beschädigte Ladungssicherungsmittel
Als ursächlich für die gelösten Ladungssicherungsmittel und für die eingetretenen Ladungsbewegungen auf dem Sattelanhänger erwiesen sich bei der anschließenden Kontrolle in erster Linie ungeeignete Ladungssicherungsversuche. Nach vorne und zu den Seiten leidlich gesichert, fehlte dem geladen Lkw-Anhänger nach hinten jegliche wirksame Fixierung. Dies hatte durch die Fahrbewegungen auf der Autobahn dazu geführt, dass sich der Anhänger auf der Ladefläche zunächst stückweise nach hinten bewegt hatte. Dadurch verloren die ursprünglich nach vorne wirkenden Ladungssicherungsgurte ihre Spannung und rutschten im weiteren Verlauf aus ihren Halterungen heraus. Auch die hintere seitliche Sicherung hatte sich dadurch im Fahrbetrieb gelöst. Lediglich zwei letzte Gurte im vorderen Bereich waren noch einigermaßen stabil an Ladung und Transportfahrzeug angebracht, wirkten aufgrund ihrer Positionierung aber nur zu den Seiten und nicht nach vorne oder hinten. Wie weiter festgestellt werden musste, hatten sich nicht nur die angewandten Ladungssicherungsmethoden als gänzlich ungeeignet erwiesen, zusätzlich waren alle verwendeten Spanngurte beschädigt und damit unzulässig zur Ladungssicherung. Im vorgefundenen Beladungs- und Sicherungszustand musste dem Sattelzug durch die Polizei die Weiterfahrt mittels Kralle untersagt und eine sachgerechte Nachsicherung angeordnet werden.Im eigenen Interesse, vor allem aber im Interesse der Verkehrssicherheit, rieten die eingesetzten Verkehrspolizisten sowohl dem angetroffenen Fahrer des Sattelzuges, als auch dem verantwortlichen Transportunternehmer eindringlich, bei künftigen Transporten der Ladungssicherung einen angemessenen Stellenwert einzuräumen. Da guter Rat auch manchmal teuer sein kann, wurden aufgrund der hier festgestellten gefährlichen Ladungssicherungsverstöße, Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel eingeleitet, die sich in diesem Fall für den Fahrer im dreistelligen und für den Halter im vierstelligen Eurobereich auswirken könnten. Hinzu kommen Punkte in Flensburg für den Fahrer und den Halterverantwortlichen. (pm) +++