Sichtungen im Spessart und Landkreis Fulda

Verwaltungsgericht Würzburg kippt genehmigten Abschuss zweier Wölfe

Wolfsfähe mit Wolfswelpen (Canis lupus).
Foto: Ingo Kühl/NI

03.11.2023 / REGION FD / RHÖN (BAYERN) - Die Naturschutzinitiative (NI), ein bundesweit agierender Umweltverband, hat gegen zwei Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von mehreren Naturschutzgebietsverordnungen zum Abschuss von zwei Wölfen in Bayern (Spessart) und Hessen (Kreis Fulda) bei den Verwaltungsgerichten in Würzburg und Kassel per Eilantrag Klage eingereicht.  



Zwar steht ein Urteil in Kassel noch aus, allerdings handelt es sich bei den Wölfen im Landkreis Fulda um eben jene, die auch in Bayern unterwegs sind. "Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Abschuss der Wölfe mit Beschluss vom 02. November 2023 untersagt. Das sorgt für eine etwas seltsame Situation, da jetzt in Bayern der Abschuss dieser beiden Wölfe unter Strafe steht, in Hessen aber noch zulässig ist, da hier die Entscheidung aus Kassel noch aussteht", erklärt Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren (Fachbegriff für große Raubtiere) der NI.

NI hält Abschussgenehmigungen für nicht vereinbar mit geltendem Recht

Anlass der Klage: "Der Wolf ist streng geschützt und eine FFH-Art. Er ist Teil der Biodiversität. Wir halten die Abschussgenehmigungen für nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen FFH-Richtlinie. Daher haben wir Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht", erklärt Neumann für die NI in einer unserer Redaktion vorliegenden Pressenotiz.

Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass "der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint, und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes abgewartet werden kann". 

Erst nach Abschluss des Verfahrens wird feststehen, ob die Ausnahmegenehmigung durchgesetzt werden kann. (pm/mmb) +++

X