Prozess geht in die nächste Runde

VR-Bank wehrt sich gegen Urteil - Ex-Vorstand zu Unrecht gekündigt?

Die Zentrale der VR-Bank NordRhön in Hünfeld.
Archivfoto: O|N/Julia Schuchardt

21.10.2023 / REGION - Der Rechtsstreit zwischen der VR-Bank NordRhön in Hünfeld und dem ehemaligen Vorstand der Raiffeisenbank Asbach-Burghaun, Carsten Glebe geht in die nächste Runde. Die Bank legte jetzt Berufung gegen das Urteil des Fuldaer Landgerichts ein, das in erster Instanz entschieden hatte, dass die außerordentliche und fristlose Kündigung des ehemaligen Vorstands der Raiffeisenbank Asbach-Burghaun, Carsten Glebe, unwirksam ist. Der ehemalige Vorstand war 2020 in Folge der Fusion der VR-Bank NordRhön und der Raiffeisenbank Asbach-Burghaun abberufen und fristlos gekündigt worden. (O|N berichtete bereits ausführlich.)



Nach Auffassung der Kammer sei die ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam, weil kein Kündigungsgrund vorliege, hatte das Landgericht geurteilt. Wirksam blieb aber die Abberufung Glebes von seinem Vorstandsposten. Die fusionierte Bank hatte die Kündigung mit Verfehlungen begründet und ihm Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt vorgeworfen, mit dem er sich angeblich finanzielle Vorteile verschafft habe.

Außerdem sei er für hohe Baukostenüberschreitungen verantwortlich gewesen. Das Landgericht hatte diese Vorwürfe gegen Glebe als nicht erwiesen beurteilt. Gegen zwei weitere Ex-Vorstände der ehemaligen Raiffeisenbank ist aber noch ein Verfahren wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Sie waren bei der Fusion 2020 nicht entlastet worden.

VR-Bank rechnet sich gute Chancen für die nächste Instanz aus

Diese Entscheidung des Fuldaer Landgerichts wollte die VR-Bank NordRhön offenbar nicht hinnehmen und ging gegen das Urteil, das die Kündigung Glebes als unwirksam erklärt hatte, jetzt in Berufung. In der nächsten Instanz rechnet sich die Bank offenbar gute Chancen aus, den Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vorstand doch noch zu gewinnen. "Aufgrund der bestehenden Erfolgsaussichten hat die VR-Bank NordRhön nach eingehender Prüfung entschieden, gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen", erklärte deren Vorstandsmitglied Steffen Roth. (ci)+++

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