Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

Jugendämter von drei Kreisen und Stadt Fulda arbeiten zukünftig zusammen

Fuldas Bürgermeister Dag Wehner sowie die Ersten Kreisbeigeordneten Frederik Schmitt (Fulda), Dr. Jens Mischak (Vogelsbergkreis) und Dirk Noll (Hersfeld-Rotenburg) unterzeichnen den entsprechenden Vertrag. 
Foto: Vogelsbergkreis

20.10.2023 / REGION - Seit 2007 gibt es die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter des Landkreises Fulda, der Stadt Fulda und des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Zu diesem Verbund hinzugestoßen ist nun auch der Vogelsbergkreis.



Die Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt somit auch die Vermittlungsarbeit für den Vogelsbergkreis. "Ich bedanke mich für die Aufnahme in den osthessischen Verbund der Adoptionsvermittlungsstellen. Dies ist ein gutes Beispiel gelebter interkommunaler Zusammenarbeit, durch die Synergieeffekte in allen beteiligten Gebietskörperschaften entstehen", sagt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak.

Auch Fuldas Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt freut sich auf die Zusammenarbeit der vier beteiligten Behörden: "Als Landkreis Fulda übernehmen wir die Aufgabe der Adoptionsvermittlung gerne für den Landkreis Fulda, die Stadt Fulda und die Landkreise Vogelsberg und Hersfeld-Rotenburg, um Familien in Bezug auf das Thema Adoption zielgerichtet zu informieren und zu begleiten." Die Adoptionsvermittlungsstelle hat seit 2007 insgesamt 88 Kinder in Adoptivfamilien vermittelt, 364 Stiefkindadoptionen bearbeitet, 146 Menschen in ihrer Herkunftssuche begleitet und 139 Bewerberpaare geschult. 

Lebensentscheidung für alle Beteiligten

Adoption ist eine Lebensentscheidung für alle Beteiligten – für das Kind, die leiblichen Eltern sowie die Adoptiveltern. Alle Beteiligten benötigen sowohl vor, während als auch nach der Adoption Begleitung, Unterstützung und Beratung, die von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle mit viel Engagement geleistet wird. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl des Kindes. Die Kenntnis der eigenen Herkunft ist ein Grundrecht, daher wird sowohl bei der Fremdadoption als auch bei der Stiefkindadoption hier ein besonderes Augenmerk auf die Aufklärung des Kindes zu seiner Herkunft gelegt.

Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, auf die Bedürfnisse und Lebenslagen aller Beteiligten einzugehen und unterstützend tätig zu sein. Hier bauen die Mitarbeiterinnen auch auf ein funktionierendes Netzwerk mit örtlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Kliniken und Hebammen. (pm) +++

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