Geldautomatensprenger und Clans
Generalstaatsanwaltschaft: Organisierte Kriminalität im Fokus der Ermittler
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20.10.2023 / REGION -
Die Eingreifreserve bei der Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Jahresbericht 2022 vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr 157 Verfahren für die hessischen Staatsanwaltschaften übernommen; ebenso viele Verfahren wurden abgeschlossen. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der sog. Cum-Ex-Geschäfte hat sich die Eingreifreserve in den vergangenen Jahren eine bundesweit beachtete Expertise aufgebaut. Im Jahr 2022 konnten zwei langjährige Strafverfahren gegen sechs ehemalige Mitarbeiter von Bankinstituten mit Verurteilungen zu Freiheitsstrafen vorerst abgeschlossen werden. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Bankinstituts, der sich nach seiner Auslieferung aus Spanien in Untersuchungshaft befindet, wurden aufwändige Ermittlungen zu Ende geführt.
Justizminister Roman Poseck erklärte: "Mit der Eingreifreserve hat die hessische Justiz eine schlagkräftige Einheit etabliert, die die Staatsanwaltschaften vor Ort bei komplexen Verfahren flexibel und erfolgreich unterstützt. Im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkt im Bereich der Organisierten Kriminalität. Insbesondere spielen weiterhin Verfahren wegen bandenmäßig organisierter Geldautomatensprengungen eine große Rolle. Im Jahr 2022 gab es in Hessen 41 Geldautomatensprengungen. Die Gesamtbeute betrug ca. 2,3 Millionen Euro, der verursachte Gesamtschaden über sechs Millionen Euro. Die Eingreifreserve hat nahezu alle Ermittlungsverfahren bearbeitet, um eine einheitliche und konsequente Bearbeitung zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass wir bei diesen gefährlichen und skrupellosen Taten mit voller Härte des Gesetzes vorgehen. Ich setze mich daher auch weiterhin für eine Verschärfung des Strafrahmens ein. Aus meiner Sicht sollte auch auf Geldautomatensprengungen der Strafrahmen des klassischen Bankraubes mit einer Mindeststrafe von drei bzw. fünf Jahren Anwendung finden. Die bisherige Mindeststrafe bei Geldautomatensprengungen von einem Jahr wird dem Unwertgehalt und der Gefährlichkeit der Taten nicht gerecht. Zudem erscheint eine deutlichere Abschreckung der Tätergruppen, die zumeist der international agierenden Organisierten Kriminalität angehören, notwendig. Denn noch immer kommt es zu Geldautomatensprengungen, die massive Schäden anrichten und mitunter sogar Menschenleben gefährden. Schließlich brauchen wir ein gutes Zusammenspiel von Prävention unter Mitwirkung der Banken und konsequenter Repression."
Generalstaatsanwalt Torsten Kunze führte aus: "Die Eingreifreserve hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2000 als flexible Taskforce zur Unterstützung der hessischen Staatsanwaltschaften bewährt. Als operative Einheit tritt sie der Organisierten Kriminalität auf einer Reihe von Deliktsfeldern konsequent entgegen. Das Ausmaß und die Tiefe der Strukturen der Organisierten Kriminalität in Deutschland mit ihren internationalen Bezügen sind in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch die zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen die Nutzer kryptierter Smartphones, wie Encrochat und Anom, deutlich geworden. Die wirksame und nachhaltige Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von enormer Bedeutung."
"Ich möchte mich bei allen Bediensteten der Eingreifreserve für ihren Einsatz und für ihr Engagement im Dienste des Rechtsstaats bedanken. Die Bediensteten tragen zur erfolgreichen Bekämpfung Organisierter Kriminalität und damit zur Sicherheit der hessischen Bevölkerung bei", so Justizminister Roman Poseck abschließend.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), einem Oberstaatsanwalt und sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
- organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
- sonstige Wirtschaftskriminalität
- organisierte Kriminalität
- ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases
- Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
- Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
- jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung.
(pm)+++