Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen in Buchenau

Das Regierungspräsidium Kassel hat sieben Windkraftanlagen genehmigt.
Symbolbild: O|N/Hans-Hubertus Braune

15.10.2023 / EITERFELD - Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) in den Vorranggebieten FD 03 und FD 04 bei Buchenau (Marktgemeinde Eiterfeld, Landkreis Fulda) genehmigt.



Die Vorhabenträgerin hatte im Juli 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag (Windpark Buchenau II) beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 250 Metern und einer Nennleistung von 7,2 MW pro Anlage.

Der Genehmigungsbescheid wurde der Vorhabenträgerin zugestellt; die Genehmigung wird am 23.10.2023 im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. (pm)+++

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