Historisches Gebäude
Besorgt um den Zustand des Wasserschlosses in Mackenzell
Fotos: Lenz
11.10.2023 / HÜNFELD -
Das historische Wasserschloss von Mackenzell, einem Stadtteil von Hünfeld (Landkreis Fulda), beschäftigt zunehmend Bürger und kommunale Politiker. Besser gesagt dessen Zustand, denn das Gebäude verfällt immer mehr. Seit 2017 ist es im Eigentum der "Deutsche Baukultur Projektholding GmbH" aus Heusenstamm und dort auch auf deren Homepage zu finden. Ansonsten tut sich nichts. Eine traurige Tatsache, die auch die CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung vor Kurzem zu einer Anfrage veranlasst hatte.
Das Fazit von Bürgermeister Benjamin Tschesnok (CDU): "Die Möglichkeiten der Stadt Hünfeld sind, außer regelmäßig bei den zuständigen Behörden nachzuhaken und diese zum Einschreiten zu bewegen, begrenzt".
Hintergrund
Nachdem die Guttempler die Fachklinik in dem Schloss 2015 aufgegeben hatten, waren dort Geflüchtete untergebracht und die Immobilie im Dezember 2017 an die erwähnte "Deutsche Baukultur Projektholding GmbH" verkauft worden. Anfang 2020 war die Flüchtlingsunterkunft vom Landkreis geschlossen worden, seither steht das Areal leer. Bürgermeister Tschesnok zufolge hatte der Eigentümer ursprünglich angekündigt, es einer wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Nachdem die Stadt wiederholt erinnert habe, sei zumindest im Mai 2021 der Eigentümer von der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgefordert worden, seinen Verpflichtungen nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zur Instandsetzung und Instandhaltung des Kulturdenkmals nachzukommen.
Zwangsgeld angedroht
Ein Eingreifen der Stadt als örtliche Ordnungsbehörde wäre nur dann möglich, wenn von dem Wasserschloss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen würde. Damit aber sei ein Tätigwerden durch die Stadt allein aufgrund des drohenden Verfalls leider nicht möglich.
Tschesnok zufolge kann laut Hessischem Denkmalschutzgesetz die dem Eigentümer eines Denkmals auferlegte Erhaltungspflicht nur von der Unteren Denkmalschutzbehörde (ansässig bei der Bauaufsicht Landkreis Fulda) verfügt und auch durchgesetzt werden. "Ist dies nicht möglich, muss die Behörde die erforderlichen Maßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind, selbst durchführen, wobei der Eigentümer zur Kostenerstattung herangezogen werden kann". (Bertram Lenz) +++