Spieglein, Spieglein...
Ortsbeirat Wehrshausen will "mehr Sicherheit" für ältere Mitbürger
Fotos: Christopher Göbel
27.09.2023 / SCHENKLENGSFELD -
Schon mehrere Jahre beschäftigt das Dörfchen Wehrshausen mit gut zweihundert Einwohnern (Gemeinde Schenklengsfeld, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) eine besondere Problematik: Ein Verkehrsspiegel soll die Situation an der Ecke Gickelsburg/Kreuzbergstraße entschärfen. Doch nach einem Testaufbau hat die Gemeinde einen Spiegel vor rund einem Jahr wieder abgebaut.
"Innerhalb eines Ortsbeiratsprotokolls hatte der Ortsbeirat Wehrhausen einen Verkehrsspiegel an besagter Stelle gewünscht. Die Verwaltung hatte diesen installiert, ohne den Gemeindevorstand zur Aufstellung in Kenntnis zu setzen. Der Gemeindevorstand hat daraufhin eine Prüfung des Sachverhaltes beschlossen", so Bürgermeister Carl Christoph Möller gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Der Gemeindevorstand könne "eine außergewöhnliche Gefahrenstelle" nicht erkennen.
"Trügerische Sicherheit"
Innerhalb des Prüfverfahrens sei der Verkehrsspiegel zunächst wieder entfernt worden. Im Verfahren habe sich herausgestellt, dass der Hinweis des Ortsbeirates im Zuge der Verkehrssicherheit durchaus berechtigt sei, jedoch nicht durch einen Verkehrsspiegel, "da dieser trügerische Sicherheit vermitteln könnte", so er Bürgermeister. Die Situation müsse "vielmehr durch ein Stop-Schild gelöst werden". Die Markierungsarbeiten für das Schild seien bereits aufgebracht worden. "Sobald eine positive Stellungnahme des Fachdienstes vorliegt, wird das Stop-Schild installiert. Zusätzlich zum Stop-Schild könnte dann auch der gewünschte Spiegel angebracht werden. Der Ortsbeirat sei in Kenntnis zum Sachverhalt gesetzt und um Geduld ersucht worden."Hinweise und Vorschläge"
"Umgekehrt gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weder zu den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen des Gemeindevorstands noch zu denen der Gemeindevertretung. Es handelt hier allein die örtliche Straßenverkehrsbehörde (der Bürgermeister) nach den Vorgaben der StVO, der Straßengesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Es obliegt den beiden gemeindlichen Organen hierbei keinerlei Aufgabe oder Befugnis der legislativen oder exekutiven Gewalt, wie bei den sonstigen Teilen einer Gemeindeverwaltung. Sie können lediglich, wie jedermann, Hinweise geben und Vorschläge unterbreiten. Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde bleiben immer nur die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben", so Möller.Unterschriften gesammelt
Das sehen die Befürworter des Spiegels ganz anders: Ortsvorsteherin Sigrid Erbe-Sampolski ist seit längerer Zeit in Schriftverkehr mit dem Schenklengsfelder Bürgermeister. Laut ihr seien einige ältere Bürgerinnen und Bürger beim Einfahren auf die Kreuzbergstraße "wieder unsicher" geworden. Man müsse sehr weit in die Straße einfahren, um zu sehen, ob sich ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug nähert. Dies sei durch die Bebauung an dieser Stelle bedingt. "Die Installation des Spiegels hat den Verkehrsteilnehmern insgesamt nur Vorteile gebracht", so ein Anwohner der "Gickelsburg".