Direkte Abrechnung
Krankenkassen und Ärzte einigen sich: Impfung gegen Coronavirus vereinfacht
Symbolbild: O|N
22.09.2023 / FRANKFURT AM MAIN - Die hessischen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben eine Einigung über die Honorierung der Impfung gegen das Coronavirus erzielt. Damit können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nun auch in Hessen die Impfung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen. Die Regelung gilt ab sofort.
Wie in den weiteren Bundesländern bereits geschehen, haben sich nun auch die hessischen Krankenkassen und die KVH auf eine Vergütung der Impfung gegen das Coronavirus geeinigt.
Ab sofort erhalten Ärztinnen und Ärzte für die Impfung ihrer Patientinnen und Patienten ein Honorar von 16,50 Euro. Da die Abrechnung nun wie gewohnt über die KV erfolgt, müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Impfung in den Arztpraxen ab sofort nicht mehr selbst bezahlen.