IKEK-Förderprogramm
Feldatal erhält Zuwendungsbescheide in Höhe von 94.985 Euro
Fotos: Gemeinde Feldatal
12.09.2023 / FELDATAL -
"Mit dem Start in die Umsetzungsphase der Dorfentwicklung steht die Gemeinde Feldatal vor fünf intensiven Jahren, in denen prägende Projekte umgesetzt werden, welche die Innenentwicklung nachhaltig stärken werden", erklärt Bürgermeister Leopold Bach. Kürzlich wurden Zuwendungsbescheide über insgesamt 94.985 Euro für die städtebauliche Beratung und die Verfahrensbegleitung im Zuge der Dorfentwicklung im Förderschwerpunkt Feldatal postalisch an Bürgermeister Bach übermittelt. "Mit Hilfe dieser Zuschüsse ist es der Gemeinde Feldatal möglich, sich bei der Umsetzung der geplanten Projekte durch Fachbüros unterstützen zu lassen. Das entlastet die Gemeinde sehr", stellte Bürgermeister Bach erfreut fest.
Die nun übersandten Zuwendungsbescheide umfassen die Bewilligung der städtebaulichen Beratung sowie der Verfahrensbegleitung, die ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche Umsetzung der Dorfentwicklung darstellen. "Gerade bei mehreren größeren Projekten, die zeitgleich laufen, ist es sinnvoll, zur Unterstützung der Kommune, der Steuerungsgruppe sowie den Akteuren vor Ort eine externe Hilfe zur Verfügung zu stellen. Das ermöglicht es, den IKEK-Prozess verlässlich über die gesamte Dauer des Förderphase zu begleiten", erläuterte Rathauschef Bach. Die Unterstützung durch ein Fach- und Planungsbüro erleichtere die Handlungsfähigkeit der Kommune deutlich. Die erforderliche Ausschreibung soll in kürze erfolgen. Nach der Vergabe kann dann in die Umsetzungsphase und Beratungsphase der Privatpersonen übergegangen werden.
Beratung für private Bauvorhaben
Die Beratungsleistungen sind vorrangig für private Vorhaben bestimmt und umfassen die Grundberatung für im Fördergebiet liegender Immobilien aus städtebaulicher, gestalterischer und landschaftsplanerischer Sicht. Die Kosten werden von der Kommune getragen und sind für die Eigentümer kostenlos. Zu jeder Beratung fertigt das Büro ein Protokoll mit den wichtigsten Punkten an, dass sowohl dem möglichen Antragsstellern, der Förderbehörde und der Kommune zur Verfügung gestellt wird. Unter anderem können erste planerische Überlegungen mit Skizzen für die Gestaltung von erneuerungsbedürftigen Bauwerken, Grundstückflächen oder ortsbildprägenden Ensembles Aufgaben des städtebaulichen Beraters sein.