Innenminister Peter Beuth
"Bundesregierung muss für Ordnung und Begrenzung der Migration sorgen"
Symbolbild: O|N/Carina Jirsch
08.09.2023 / WIESBADEN / BAD HOMBURG -
Angesichts der weiter steigenden Zugangszahlen nach Deutschland fordern die Innenministerinnen und Innenminister der Union, dass die Bundesregierung nachhaltige Maßnahmen zur Ordnung und Begrenzung der Migration ergreift. Kurzfristig sollte die Bundespolizei mit Grenzkontrollen an besonders belasteten deutschen Binnengrenzen beauftragt werden. Das hat Hessens Innenminister Peter Beuth, Sprecher der unionsgeführten Innenministerien (B-Sprecher der Innenministerkonferenz – IMK), nach dem Austausch mit dem Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, in Bad Homburg zum Ende der diesjährigen B-IMK verkündet.
Und Weiter: "Bis eine wirksame Lösung auf EU-Ebene umgesetzt ist, fordern die Innenministerinnen und Innenminister der Union die Bundesinnenministerin dazu auf, an den besonders belasteten Grenzgebieten Brandenburgs und Sachsens endlich die Bundespolizei mit Grenzkontrollen zu beauftragen und so die grenznahen Kontrollen der Länderpolizeien zu unterstützen. Die klare Botschaft muss lauten: Wir sagen Schleuserkriminalität den Kampf an und begrenzen die illegale Migration nach Europa und Deutschland. Nur durch Begrenzung der illegalen Migration kann den Kommunen etwas Druck bei der täglichen Unterbringung von neuen Ankommenden genommen werden", sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
Entwicklung der Zugangszahlen
B-IMK fordert Ordnung und Begrenzung
Die Innenministerinnen und -minister der Union plädieren für mehr Ordnung und Begrenzung der Migration. Diesbezüglich haben sie in ihren Beratungen in Bad Homburg Defizite benannt, Prioritäten definiert und klare Forderungen an die Bundesregierung adressiert.Anstatt weitere Anreize für Migration zu setzen, rufen die zuständigen Unionsministerinnen und Unionsminister die Bundesregierung dazu auf, Migration zu steuern und zu begrenzen, um das Zuzugsgeschehen zu verringern. Dies kann aufgrund seiner Zuständigkeiten nur der Bund. Er wird dazu aufgefordert, entsprechend seine Möglichkeiten im Bereich der Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten sowie durch die Rechtsetzungskompetenz in relevanten Bereichen der Innen- und Migrationspolitik, auszuschöpfen.
Für eine klarere Koordinierung des Zugangsgeschehens wird die Einrichtung einer aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen bestehenden Migrationskommission gefordert. So soll sichergestellt werden, dass die Herausforderungen der Migration von allen betreffenden Ebenen frühzeitig und gemeinsam strategisch angegangen werden können.
Die B-IMK übt Kritik an der Bundesregierung für ihr Agieren bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), bei der Berlin zunehmend isoliert und bislang bremsend agierte. Eine Reform des GEAS und auch des Schengenrechts ist dringend erforderlich. In diesem Zusammenhang fordert die B-IMK die Umsetzung des Dublin-Systems von allen Mitgliedstaaten. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzverfahren wird von der B-IMK als wichtiger Bestandteil eines funktionierenden GEAS erachtet. An dem hierzu nun gefundenen Rats-Kompromiss des Innenminister-Rates dürfen bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament keine Abstriche mehr gemacht werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten der Einreiseverweigerung nach § 18 Asylgesetz intensiv zu prüfen und diese gerade vor dem Hintergrund des wenig funktionsfähigen Dublin-Verfahrens zu bewerten. Der Bundespolizei muss es möglich sein Asylbegehrende, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen, zurückzuweisen.
Die B-IMK fordert die Bundesregierung auf, Einrichtung von Bundesausreisezentren für vollziehbar Ausreisepflichtige unmittelbar an den deutschen Großflughäfen zu prüfen, die von der Bundespolizei betrieben werden. Damit könnte eine Verteilung von Geflüchteten – insbesondere solcher ohne Bleibeperspektive – vermieden werden; die Abstimmungsprozesse zwischen Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Bundespolizei werden verkürzt und die Erfolgsaussichten einer zeitnahen Rückführung erhöhen sich. Zugleich wäre es erstmals eine sachgerechte Beteiligung des Bundes an der Unterbringung von Ausreisepflichtigen.
Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen, Umsetzung der Rückführungsoffensive
Der Bund soll nicht nur Migrationsabkommen bzw. Rückführungsabkommen abschließen und durchsetzen, sondern auch eine pflichtgemäße Kooperation der Herkunftsländer oder von EU-Mitgliedstaaten in Rückführungsangelegenheiten bewirken. Der Bund wird angehalten, gegenüber unzureichend kooperierenden Herkunftsländern konsequenter vorzugehen und auch auf EU-Ebene die Rahmenbedingungen für Rückführungen weiter abzustecken und zu verbessern. Dazu soll die Bundesregierung gegenüber Herkunftsländern auch restriktiver agieren, zum Beispiel den Visahebel nutzen und Druck auf Drittstaaten entfalten, um vor allem Straftäter und Gefährder rückführen zu können. Darüber hinaus wird von den Ländern mehr Unterstützung des Bundes in Problembereichen wie der Passersatzbeschaffung und ein besseres Schnittstellenmanagement (z. B. stärkere Zentralisierung im Dublin-Vollzug) erwartet.Wie von der Innenministerkonferenz im Juni 2023 beschlossen, soll der Katalog der sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere um Moldau, Georgien, Armenien, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien erweitert werden. Die vom Bund vorgeschlagene Bestimmung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten reicht nicht aus. Grundsätzlich sollten alle Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als zehn Prozent als sicher eingestuft werden.
Die Unionsministerinnen und -minister fordern ebenfalls endlich eine Umsetzung der im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung stellenden Parteien angekündigten "Rückführungsoffensive". Die Unterstützung der Länder bei Abschiebungen ist bislang ausgeblieben. Die bestehenden Abschiebehindernisse zeigen, dass es in diesem Bereich weiterhin keine praxisrelevanten Fortschritte und Verbesserungen gibt. Die Rückführung illegal aufhältiger Personen, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, ermöglicht es Ländern, Kommunen und Ehrenamtlichen, sich auf die Unterstützung all jener zu fokussieren, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. (pm) +++