127 Ermittlungsverfahren gegen Firmen
IG BAU: Mehr Kontrollen gegen Mindestlohn-Verstöße im Landkreis
07.09.2023 / KREIS FD -
Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Gießen, das auch für den Landkreis Fulda zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 127 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 165.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Gießen insgesamt 113 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 539.000 Euro.
"Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Gießen im vergangenen Jahr allein 25 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet", so Peter Manns.