Fristen und Förderung
Heizungsgesetz: Was kommt auf Verbraucher ab Januar 2024 zu?
Symbolfotos: pixabay
05.09.2023 / REGION -
Am Freitag will die Koalition das umstrittene Heizungsgesetz durch den Bundestag bringen. Ab 2024 werden dann reine Gas- und Ölheizungen verboten sein. Was bedeutet das für Verbraucher - und lohnt es, schnell noch eine neue Heizung einzubauen?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den ursprünglichen Entwurf vor der Sommerpause gestoppt hatte, steht das Gebäudeenergiegesetz am Freitag wieder auf der Tagesordnung des Bundestags, Nachbesserungen inklusive: Verpflichtende Maßnahmen sollen an die kommunalen Wärmeplanungsregeln gekoppelt sein, vorher soll der Heizungsaustausch nicht verpflichtend sein. Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen Gasheizungen verbaut werden - wenn die später auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Was ändert sich genau am 1. Januar 2024?
Lohnt sich eine neue Heizung vor dem 1. Januar 2024?
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter?
Vermieter dürfen die Kosten für eine neue Heizung auf die Miete übertragen, allerdings mit Auflagen: In den ersten sechs Jahren dürfen nur 50 Cent maximal pro Quadratmeter dafür aufgeschlagen werden.
Welche Fristen gibt es?
Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten (siehe oben). Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen noch neue Gas- und Ölheizungen verbaut werden - allerdings nur in Verbindung mit einem Beratungsgespräch, in dem auf die steigenden CO2-Preise (siehe oben) aufmerksam gemacht wird.
Welche Förderungen sind möglich?
Der Staat fördert klimafreundliche Heizungen großzügig: Ab dem 1. Januar 2024 werden 30 Prozent der Investitionskosten übernommen, wenn 65 Prozent der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen kommt, 20 Prozent gibt es dazu, wenn der Austausch bis 2028 erfolgt. 30 weitere Prozent können Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro beantragen.
Was, wenn ich den Umbau nicht bezahlen kann?
Wer Sozialleistungen bezieht oder aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, die Heizung auszutauschen, kann sich vorübergehend von der Austauschpflicht befreien lassen. (mau) +++