Verbraucher aufgepasst!

Neue Gesetze ab 1. September: E-Auto, Heizungsgesetz, Steuer, Kfz-Zulassung

Neue Gesetze ab 1. September: E-Auto, Heizungsgesetz, Steuer, Kfz-Zulassung
Symbolfotos: pixabay

28.08.2023 / REGION - Ab dem 1. September kommen auf Verbraucher neue Regeln und Gesetze zu: Ob Heizungsgesetz, Steuer oder Kfz-Zulassung - es gibt einiges zu beachten.


Digitale Kfz-Zulassung

Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, Fahrzeugzulassungen online zu beantragen. Die Zulassung erfolgt dann über die i-Kfz-Portale der Bundesländer. Zusätzlicher Vorteil: Antragsteller dürfen schon vor Erhalt der Fahrzeugdokumente und Plakette am Straßenverkehr teilnehmen, zehn Tage lang. Voraussetzung dafür ist nur der digitale Zulassungsbescheid.


E-Auto-Förderung

Wurde im letzten Monat bereits die staatliche Förderung für Neubesitzer von Plug-in-Hybrid-Autos von der rein elektrischen Reichweite des Fahrzeugs abhängig gemacht, werden ab September staatliche Zuschüsse für E-Autos nur noch für Privatpersonen gewährt, gewerblich genutzte Fahrzeuge können davon nicht mehr profitieren.

Heizungsgesetz

Die Pläne der Bundesregierung für klimafreundlichere Heizungen bewegen viele Deutsche, vor allem Hauseigentümer und Vermieter. Voraussichtlich am 8. September soll es Klarheit geben: Dann soll ein Entwurf zum Heizungsgesetz in den Bundestag eingebracht werden.

Steuererklärung

Wer keinen Steuerberater hat und zur Abgabe der Steuererklärung für 2022 verpflichtet ist, der muss dies bis zum 30. September erledigen. (mau) +++

X