Neue Regelungen

Deutschland-Ticket: Ab 15. August heißt es "Pech gehabt" bei Verspätungen

Wer sich ab dem 15. August verspätet, bekommt nicht mehr wie früher die Fahrtkosten für IC und ICE erstattet
Fotos: O|N-Archiv

15.08.2023 / REGION - Wer bisher das Deutschland-Ticket der Bahn genutzt hat, konnte bei Verspätungen auf IC und ICE umsteigen und bekam dafür die Fahrtkosten erstattet. Das ändert sich ab dem 15. August.



Bei mindestens 20-minütiger Verspätung konnten bisher die Fahrtkosten für Weiterfahrt mit IC oder ICE erstattet werden - das wird jetzt drastisch verschärft: Kostenlos Umsteigen kann nur noch, wenn der Zielort erst nach Mitternacht erreicht wird oder eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt, aber nur wenn die Ankunft zwischen null und fünf Uhr liegt. Wenn nicht, muss der nächste Nahverkehrszug genommen werden.

Die Veränderung kommt unter anderem dadurch zustande, dass das Deutschland-Ticket nach einer EU-Verordnung jetzt als "Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt" gilt. Das bringt sogar weitere Verschärfungen mit sich: Wer seine Fernverkehrsverbindung durch eine Verspätung einer Nahverkehrsverbindung verpasst, hat keinen Anspruch mehr auf Entschädigung oder Schadensersatz. Auch wenn Züge aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausfallen oder sich verspäten, gibt es deswegen keine Entschädigung mehr. (mau) +++



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