POLIZEIBERICHT

Ehrlichkeit wird belohnt


Symbolbild: O|N

10.08.2023 / RHÖN (BAYERN) - Belohnte Ehrlichkeit


BAD KISSINGEN.   Am Mittwoch, gegen 15:35 Uhr verlor eine Frau vor einem Ladengeschäft in der Columbiastraße ihre Geldbörse. Ein Herr, der mit seiner Enkelin unterwegs war, fand diese und gab ihn sofort bei der Polizei in Bad Kissingen ab. Dort trafen er und seine Enkelin auf die Besitzerin, die gerade den Verlust melden wollte. Diese war überglücklich, dass sie ihren Geldbeutel samt vollständigem Inhalt wieder bekommen hatte und belohnte die Enkelin mit einem kleinen Taschengeld.

Hilflos unterwegs

HAMMELBURG. Über die Einsatzzentrale meldete sich am Mittwoch, kurz vor 24:00 Uhr, eine Frau, da sie sich nach eigenen Angaben völlig orientierungslos in einer Kleingartenanlage befindet. Eine nähere Beschreibung über ihren Aufenthaltsort konnte sie nicht abgeben. Nach einer ca. einstündigen Absuche konnte die nicht ortskundige Frau unverletzt aufgefunden werden. Ihr männlicher Begleiter, mit dem sie am Abend in der Kleingartenanlage diverse Alkoholika zu sich nahm, wurde in der Nähe in einer Hütte schlafend angetroffen. Dieser hatte die stark alkoholisierte Frau zuvor im Freien schlafend zurückgelassen. Die Beamten begleiteten die Frau zu dem Gartenhäuschen, wo beide ihren Rausch ausschlafen konnten.

Tier musste erlöst werden

OBERTHULBA. Auf der Kreisstraße 2291 ereignete sich am Mittwochabend, gegen 21:35 Uhr, zwischen Reith und Thulba ein Wildunfall, als ein Reh die Fahrbahn kreuzte. Ein Audi-Fahrer konnte eine Kollision nicht mehr verhindern und erfasste es mit seinem Pkw. Das Tier wurde durch den Unfall schwer verletzt und musste durch den zuständigen Jagdpächter erlöst werden.

Am Fahrzeug entstand ein erheblicher Schaden von ca.  10.000 Euro.

Offener Haftbefehl und angerauchter Joint 


NORDHEIM. In Nordheim v. d. Rhön wurde eine amtsbekannte 48-Jährige als Fahrzeugführerin im fließenden Verkehr festgestellt und anschließend durch die Streife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen die Dame ein offener Haftbefehl wegen Betruges vorliegt. Diesen konnte die Betroffene durch die Zahlung des offenen dreistelligen Betrages abwenden. Während der polizeilichen Sachbearbeitung gab sie zudem an Medikamente eingenommen zu haben, welche eventuell zu einer Fahruntüchtigkeit führen können.

Ob dies tatsächlich der Fall war, wird die Auswertung der Blutuntersuchung zeigen. Bei einem positiven Befund erwartet sie eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz. Ihre 51-jährige Begleiterin geriet zu Beginn der Kontrolle ebenfalls in den Fokus der Beamten: die Dame hatte einen angerauchten Joint weggeworfen. Dieser wurde aufgefunden und im Anschluss spurendschonend und gegen Bescheinigung sichergestellt. Folge: eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. +++

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