Medikamente und Reisen

Hinweise zu Reisen mit betäubungsmittelhaltiger Arznei

Hinweise zu Reisen mit betäubungsmittelhaltiger Arznei
Symbolbild: Pixabay

20.07.2023 / REGION - Wer auf Arznei angewiesen ist, die Betäubungsmittel enthält, darf diese grundsätzlich auch auf Reisen mitnehmen. Dabei gibt es allerdings einige Regeln, auf die das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda hinweist.



Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf eine Ärztin oder ein Arzt Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, für Patientinnen und Patienten in angemessener Menge verschreiben. Die Patientin oder der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Betäubungsmittel dürfen nur für den eigenen Bedarf mitgeführt werden.

Je nach Reiseland (Staaten des Schengener Abkommens/ nicht Schengen Staaten) ist ein entsprechendes Formular durch die verordnende Arztpraxis auszufüllen. Dieses ist in der Regel über die Arztpraxis verfügbar. Es ist auch möglich, das Formular im Internet selbst herunterzuladen, zum Beispiel unter https://bit.ly/3DC6jTT

Für Personen, deren behandelnde und verschreibende Arztpraxis einen Sitz im Landkreis Fulda hat, muss die Bescheinigung von dieser Praxis ausgestellt und vor Antritt der Reise durch das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda geprüft und beglaubigt werden. Dabei ist für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. 

Für die Beglaubigung sollte rechtzeitig vor der Abreise telefonisch ein Termin vereinbart werden. Besonders in der Hauptreisezeit ist eine entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen.

Zur Terminvereinbarung ist das Kreis-Gesundheitsamt dienstags und donnerstags jeweils von 10 bis 11 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer (0661) 6006-6000 erreichbar. (pm) +++

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