Genugtuung für VVN
Staatsanwaltschaft bestätigt: "Höcke ist ein Nazi" stellt keine Beleidigung dar
O|N-Archivbild
02.07.2023 / FRANKFURT AM MAIN - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom 12.06.2023 mitgeteilt, dass das drohende Strafverfahren gegen einen der Landessprecher der VVN-BdA Hessen wegen Beleidigung eingestellt ist, schreibt die 'Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten' in einer Pressemitteilung. Es gebe keinen Anlass zur Klageerhebung. Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift "Björn Höcke ist ein Nazi" musste wieder an die VVN-BdA zurückgegeben werden. Ein Thüringer Gericht kam zu dem Ergebnis, dass "die Antragsteller in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht" hätten, dass "ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen" sei, sondern "auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe".
Es wurde "eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus" festgestellt. "Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland (…) haben diese Bezeichnungen" (damit ist "Faschist" zu sein gemeint) "darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird".
O|N-Archivbild