Nach erweitertem Suizid im Januar 2018
Strafverfahren gegen 52-jährige Angeklagte eingestellt
Archivfotos: O|N
01.06.2023 / FULDA -
Mit Beschluss am Mittwoch hat die erste Große Strafkammer des Landgerichts Fulda das Verfahren gegen eine 52-jährige Angeklagte im Zusammenhang mit einem im Januar 2018 stattgefundenen erweiterten Suizid eingestellt (O|N berichtete).
Die Einstellung nach Paragraf 153 Strafprozessordnung erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagten und ihres Verteidigers, da die Schuld der Angeklagten im Falle einer Verurteilung als gering anzusehen gewesen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Dies soll die Angeklagte auch billigend in Kauf genommen haben, weswegen ihr ein Totschlag zur Last gelegt wurde. Während Ehemann und Sohn starben, überlebte die Angeklagte, da sie sich mit der benötigten Gesamtmenge des Propofols verkalkuliert haben soll. Die Strafkammer hat ihren Vorschlag, das Verfahren einzustellen, im Wesentlichen damit begründet, dass nach dem vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme das Tatgeschehen in rechtlicher Hinsicht auch als Tötung auf Verlangen (Paragraf 216 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) gewertet werden könne.
Umstände, die bei einer Verurteilung zulasten der Angeklagten zu berücksichtigen gewesen wären, waren für die Kammer nicht ersichtlich, sodass angesichts dieser Gesamtumstände die Schuld der Angeklagten als gering anzusehen sei. Diesen Erwägungen haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung angeschlossen. (pm)+++
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