Hessenweite Razzia
Kindesmissbrauch im Fokus: Polizei durchsucht Wohnungen in Osthessen
Symbolfoto: O|N
30.05.2023 / REGION -
Die hessische Polizei ist erneut gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgegangen: Insgesamt 316 Kräfte haben in der vergangenen Woche bei Schwerpunktmaßnahmen der BAO FOKUS 75 Wohnungen in Hessen durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt koordinierte den Einsatz im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften.
Die 78 Beschuldigten sind 14 bis 77 Jahre alt. Den 74 Männern und vier Frauen werden sexueller Missbrauch von Kindern oder Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zur Last gelegt. Insgesamt wurden bei den Durchsuchungen 2.241 Datenträger sichergestellt - darunter 75 Smartphones, 60 Computer und 64 USB-Sticks. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften.
Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und Wetterau. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen standen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Zahl der Hinweise nimmt zu
Die Hinweise und Ermittlungsverfahren, die in der BAO FOKUS bearbeitet werden, erreichen die BAO auf verschiedensten Wegen: Beispielsweise erstatten Bürger Anzeigen auf Polizeirevieren oder über die Online-Wache auf der Homepage der hessischen Polizei. Teilweise entwickeln sich aus bereits laufenden Verfahren Folgeverfahren. In vielen Fällen erhalten die hessischen Ermittler Hinweise von Internetdienstleistern oder der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children), die von Internetprovidern über Missbräuche im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen informiert wird. Amerikanische oder in Amerika tätige Netzbetreiber sind verpflichtet, mögliche strafbare Inhalte an NCMEC zu melden. Das NCMEC schickt die Daten weiter in die Länder, in Deutschland an das Bundeskriminalamt, von wo aus sie an die Polizeien der Bundesländer weitergeleitet werden. Die Zahl der Hinweise, die über NCMEC gemeldet werden, nimmt kontinuierlich zu.Durch die enge Abstimmung der Clearingstelle mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT), konnten Bearbeitungsstandards festgelegt werden, die das Vorgehen standardisieren und damit deutlich vereinfachen und beschleunigen. Durch die wichtige Arbeit der Mitarbeiter der Clearingstelle ist es bereits gelungen, reale Missbräuche an Kindern und Jugendlichen zu stoppen und die Weiterverbreitung sexueller Darstellungen Minderjähriger zu unterbinden.
Archivfotos: O|N