Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten nehmen zu

Bußgeld-Bilanz 2022: Rund 77.000 weniger Verkehrsanzeigen als im Vorjahr

Weniger Verkehrsanzeigen im Jahr 2022 - Bußgeld Bilanz 2022
Symbolfoto: O|N/ Henrik Schmitt

25.05.2023 / REGION - Schwankende Zahlen: Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen am Regierungspräsidium (RP) Kassel hat im Jahr 2022 landesweit rund 1,27 Millionen Verkehrsanzeigen bearbeitet – rund 77.000 weniger als im Jahr zuvor. Aufgrund von Änderungen des Bußgeldkatalogs legte der Anteil schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig deutlich zu.



Am Donnerstagnachmittag stellte Hessens Regierungspräsident Mark Weinmeister gemeinsam mit Christian Herr, kommissarischer Leiter der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium, die Bilanz der Zentralen Bußgeldstelle 2022 vor. Diese bearbeitete im vergangenen Jahr 1.269.489 Verkehrsanzeigen aus dem gesamten Bundesland und damit rund 5,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor - der niedrigste Anzeigenstand der vergangenen fünf Jahre. Überhöhtes Tempo ist weiterhin der weit überwiegende Tatbestand.

Mehr schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten durch Änderungen des Bußgeldkatalogs

Mit der am 09.11.2021 in Kraft getretenen Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurden die Strafen im ruhenden Verkehr insbesondere zum Schutz schwächerer Personen (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) sowie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärft. Viele Verstöße, die zuvor mit einem Verwarnungsgeld belegt waren, werden nun als schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 55 Euro behandelt. Dadurch fallen inzwischen mehr als die Hälfte der Verkehrsverstöße in den schwerwiegenden Bereich (666.911, plus 220.451 im Vergleich zum Vorjahr). Gleichzeitig gibt es "nur" noch 602.578 Anzeigen im geringfügigen Bereich (minus 296.957).

Nach wie vor viele Temposünder

Der Großteil der rund 1,27 Millionen Verkehrsanzeigen entfällt auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, was etwa drei Viertel aller Verstöße ausmacht. Halt- und Parkverstöße nehmen den zweiten Platz ein und machen etwa 17 Prozent aus. Verkehrsunfälle sind für 5,76 Prozent der Verfahren verantwortlich. Rotlichtverstöße betragen 1,45 Prozent, HU-Verstöße (Hauptuntersuchung TÜV) 1,35 Prozent und Handyverstöße 1,10 Prozent. Alle anderen Verkehrsverstöße liegen jeweils unter einem Prozent. Von den betroffenen Personen waren: 1,03 Prozent zwischen 18 und 20, -3,77 Prozent zwischen 21 und 24, -14,00 Prozent zwischen 25 und 34, -14,64 Prozent zwischen 35 und 44, -14,65 Prozent zwischen 45 und 54, -13,00 Prozent zwischen 55 und 64 und 7,68 Prozent 65 Jahre und älter. Bei 31,22 Prozent liegt keine Altersangabe vor. Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich auf insgesamt 3972. Von den Verfahren entfielen 47 auf Fahranfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 336 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt.

493.734 Bußgeldbescheide, davon 26.102 mit Fahrverbot

In 2022 wurden von der ZBS 493.743 Bußgeldbescheide erlassen (plus 48.636 ggü. dem Vorjahr), davon 26.102 mit Fahrverbot. 10.339 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 75.511 andere geringfügige Verstöße. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 63.003 Fällen eingeleitet. 31.689 Führerscheine wurden von der ZBS entgegengenommen und zwischen einem und drei Monaten sicher verwahrt. In 1.547 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.

Polen und die Niederlande haben den größten Anteil an ausländischen Verkehrsverstößen in Hessen. Geschwindigkeitsüberschreitungen machen 92,8 Prozent der Delikte im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen aus. Weitere Verstöße umfassen Rotlichtverstöße, unbefugte Fahrstreifenbenutzung, Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes und Handy-Verstöße.

Abgeschlossene Verfahren: 1.392.963

Im Jahr 2022 schloss die ZBS 1.392.963 Verfahren ab (1.375.075 in 2021). 70,23 Prozent der Betroffenen (978.312 Fälle) zahlten die ihnen auferlegten Geldbeträge, davon:
Kostenbescheide gemäß § 25a StVG gingen in 53.596 Fällen der Zahlung voraus. Die Zahlungsbereitschaft musste davon in 28.135 Fällen durch eine Mahnung und durch Vollstreckungsmaßnahmen geweckt werden. 262.925 Verfahren wurden 2022 eingestellt, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden konnte.

"Es geht um die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr" 

Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen 88.622.081,00 Euro in den Landeshaushalt 2022. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen auf 66.325.026,06 Euro - ein Einnahmeplus von rund 33,6 Prozent und gleichzeitig neuer Rekordwert, sowohl was die Gesamtsumme angeht als auch den Anstieg gegenüber dem Vorjahr. "Dies liegt maßgeblich in der bereits erwähnten Änderung der Bußgeldkatalogverordnung", begründet Mark Weinmeister und betont: "Es geht bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht darum, die Bürger zur Kasse zu bitten und Haushaltslöcher zu stopfen. Vielmehr geht es um die Sicherheit der Menschen, die sich tagtäglich im Straßenverkehr bewegen. Das sind letztlich wir alle. Angesichts eines Gesamthaushalts von mehr als 30 Milliarden Euro in Hessen wirken sich die Einnahmen der ZBS immer noch vergleichsweise bescheiden aus." (ms/pm) +++

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